Liebe/-r Experte/-in,
2001 bin ich (Vollverdiener) eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen, seit 2003 sind wir aber dauerhaft getrennt lebend und auch ohne gemeinsamen Haushalt. Mein Ex-Partner bezieht seit der Trennung ALGII, die Bewilligung erfolgte immer problemlos, ohne dass wir offiziell geschieden (entpartnert?) sind. Nun fordert das Jobcenter zur weiteren Bewilligung von ALGII zum 1. Mal ein Scheidungsdokument an, das wir ja nicht haben.
Gibt es da evtl. eine neue Gesetzgebung? Sollten wir uns scheiden lassen? Oder kann er auch ohne Scheidung weiter ALGII bewilligt bekommen?
Schon mal recht herzlichen Dank für die Antwort!