Dauerhaft getrennt getrennt lebend und ALGII

Liebe/-r Experte/-in,

2001 bin ich (Vollverdiener) eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen, seit 2003 sind wir aber dauerhaft getrennt lebend und auch ohne gemeinsamen Haushalt. Mein Ex-Partner bezieht seit der Trennung ALGII, die Bewilligung erfolgte immer problemlos, ohne dass wir offiziell geschieden (entpartnert?) sind. Nun fordert das Jobcenter zur weiteren Bewilligung von ALGII zum 1. Mal ein Scheidungsdokument an, das wir ja nicht haben.

Gibt es da evtl. eine neue Gesetzgebung? Sollten wir uns scheiden lassen? Oder kann er auch ohne Scheidung weiter ALGII bewilligt bekommen?

Schon mal recht herzlichen Dank für die Antwort!

Hallo, Rupert! Kann es sein, dass dein „Ex“ aus versehen beim Antrag bei „geschieden seit“ angekreuzt hat?

Lieber Klaus,
vielen Dank für den Hinweis, werde ihn mal fragen, Dankeschön!

Hallo, Rupert! Kann es sein, dass dein „Ex“ aus versehen beim
Antrag bei „geschieden seit“ angekreuzt hat?

Hallo,

Grundsätzlich hat ein Ehepartner Anspruch auf Unterhalt, also auch dein Ex-Partner, da ihr nicht „geschieden“ seit. Es können jedoch begründete Ausnahmen bestehen, wie z.B. ein neuer Partner deines Ex, mit dem er zusammen lebt, oder er hat dir nach deinem Leben getrachtet, dich besonders entsetzlich behandelt usw.

Ansonsten bist du tatsächlich unterhaltspflichtig. Dass die Arge (oder der Jobcenter) das bislang nicht berücksichtigt hat, ist schlicht „Glück“ gewesen. Nachzahlungsforderungen sind jedoch ausgeschlossen.

Hintergrund ist u.a., dass du die steuerlichen Vorteile eines Verheirateten hast und eben das Familienrecht als solches, was dich unterhaltspflichtig macht.

Einziger Ausweg ist tasächlich die Scheidung …

Vielen Dank für die Antwort!
Herzliche Grüße…