Hallo, wenn bei Vertragsbschluss eine dauerhaft kostenfreie Kreditkarte angepriesen wurde, ist die Bank dann nach ein paar Jahren berechtigt, nun doch eine Gebühr in Höhe von € 2,00 monatlich zu verlangen?
Vielen Dank für die Antworten. SchOko
Hallo, wenn bei Vertragsbschluss eine dauerhaft kostenfreie Kreditkarte angepriesen wurde, ist die Bank dann nach ein paar Jahren berechtigt, nun doch eine Gebühr in Höhe von € 2,00 monatlich zu verlangen?
Vielen Dank für die Antworten. SchOko
hi schOko,
nur dann, wenn zwischenzeitlich die agb dahingehend geändert wurden und dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
ansonsten: einfach mal die bei der vertragsschließung ausgehändigten agb und vertragsbedingungen durchlesen - vielleicht gibt´s da einen versteckten passus, der darauf hinweist, das… !?
gruß, boris
Hallo, wenn bei Vertragsbschluss eine dauerhaft kostenfreie
Kreditkarte angepriesen wurde
Hast Du das schriftlich? Meist sind solche Dinge nur bis zum Erreichen eines bestimmten Alters (z.B. 23 Jahre) kostenlos.
ist die Bank dann nach ein paar Jahren berechtigt, nun doch eine Gebühr in Höhe von € 2,00 monatlich zu verlangen?
Sicherlich, wenn sie ihre Preise geändert hat, und Du zugestimmt hast. Änderungen der Preise werden oft auf dem Kontoauszug bekanntgegeben, und wenn Du nicht wiedersprichst hast Du zugestimmt.
Gegenfrage: Warum tust Du Dir die Grundgebühr an? Hole dir eine dauerhaft kostenlose Kreditkarte auf http://www.kostenlose-kreditkarte.de, kündige nach deren Erhalt die andere Kreditkarte und fertig.
Vielen Dank für die Antworten. SchOko
Viele Grüße
Erdbeerzunge
Guten Tag,
Hallo,
ich würde an die Bank schreiben und darauf hinweisen, dass im Angebot stand, dass die Kreditkarte dauerhaft kostenlos ist.
Ich gehe davon aus, dass die Bank dann auf die Gebührenerhebung verzichtet.
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