Hallo, mein bekannter ist seit drei Jahren in Deutschland und seit 1,5 Jahren mit einer Deutschen verheiratet. Er kommt aus dm Libanon und hat einen Libanesischen Pass. Er hat für hier eine Aufenthaltsgenehmigung. Er kann gut Deutsch sprechen (geht regelmäßig zum Deutsch Unterricht) und ist gelernter Friseur.
Nun das Problem: Der gute hat sich Neu verliebt und steht jetzt zwischen zwei stühlen. Er hat Angst das wenn er sich von seiner Frau scheiden lässt, dass er dann abgeschoben wird und nich mehr hier bleiben darf. Denn er mus glaub ich 3 Jahre veheiratet sein um dauerhaft hier bleiben zu können. Gibt es irgendeine Mögichkeit, das er hier bleiben daf auch wenn er sich scheiden lässt? Kann man da irgendeinen Antrag stellen? Oder ist es unumgänglich das er zurück muss?
Er ist am verzweifeln der gute. Es wäre ganz lieb wenn sie mir weiterhelfen könnten und ich ihm etwas mut machen kann.
(Viele meiner bekannten, sind Kubaner ect. und die ind nicht verheiratet und dürfen schließlich auch hier bleiben).
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Dein Bekannter / Freund / hat sich da in eine schwierige Situation begeben.
Es stellen sich zunächst einmal folgende Fragen:
Er ist seit 3 Jahren in Deutschland aber erst die Hälfte dieser Zeit mit einer Deutschen (?) verheiratet. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatte er denn in der „vorehelichen“ Zeit?
Legal hier - als Besucher _ oder einfach so?
Der Zeitraum von drei Jahren „Mindestehezeit“ ist korrekt, die Behörden sprechen aber auch schon mal von 4 Jahren.
Ein wesentlicher Punkt wird auch sein, inwieweit Dei Bekannter eigenständig über die Runden kommt Wenn er Sozialmittel beanspruchen will, sieht es nicht gut aus.
Aus Deinem Schreiben geht nicht hervor, inwieweit es sich hier um einen „Scheidungskrieg“ handelt. Die noch-Ehefrau kann, falls sie sich verarscht, hintergangen oder sondt wie fühlt, da ganz schö Ärger machen.
Also, nach meiner Ansicht den „Ball“ auf jeden Fall flach halten.
a. Möglichst eigenes Einkommen, also sich selbst versorgen können.
b. Die noch-Ehefrau nicht zusätzlich verärgern (Krach, Anfeindungen, Eifersucht).
c. Die aufentgaltsrechtlichen Bestimmungen genauestens durchleuchten.
d. Das Scheidungsverfahren versuchen in die Lämnge zu ziehen.
e. Sich nichts, aber auch garnichts zu schulden kommen lassen.
f. Die Zeit arbeitet für ihn. Er müßte nach erreichen der 2-Jahresmarke noch ein Jahr vorläufiges Bleiberecht hier haben. Damit kann er dann 3 Jahre überstehen ünd könnte dann endgültiges Bleiberecht bekommen.
Ein weitere Möglichkeit: Er wird von Dir oder sonst wem adoptiert.
Solltest Du weitere Fragen haben, entweder hierüber oder über [email protected]
Ich sehe mir mal die Bestimmungen etwas genauer an.
Kann leider dazu keine Antwort geben.Bin auf diesem Gebiet kein Experte.
MFG. Jürgen
Liebe/-r Experte/-in,eine Aufenthaltsgenehmigung. Er kann gut Deutsch sprechen
(geht regelmäßig zum Deutsch Unterricht) und ist gelernter
Friseur.
Nun das Problem: Der gute hat sich Neu verliebt und steht
jetzt zwischen zwei stühlen. Er hat Angst das wenn er sich von
seiner Frau scheiden lässt, dass er dann abgeschoben wird und
nich mehr hier bleiben darf. Denn er mus glaub ich 3 Jahre
veheiratet sein um dauerhaft hier bleiben zu können. Gibt es
irgendeine Mögichkeit, das er hier bleiben daf auch wenn er
sich scheiden lässt? Kann man da irgendeinen Antrag stellen?
Oder ist es unumgänglich das er zurück muss?
Er ist am verzweifeln der gute. Es wäre ganz lieb wenn sie mir
weiterhelfen könnten und ich ihm etwas mut machen kann.
(Viele meiner bekannten, sind Kubaner ect. und die ind nicht
verheiratet und dürfen schließlich auch hier bleiben).
ich bedaure, Ihnen nicht helfen zu können; es ist eigentlich nicht mein Gebiet.
Bitte wenden Sie sich an einen Sozialberater;
die kennen sich mit sowas besser aus.