Dauerhafte Mietsenkung aktuell möglich ?

Hallo,

folgender fiktiver Sachverhalt :

Ein Mieter zieht im Mai 2015 in eine Wohnung ein. 3 Parteienhaus. Vermieter wohnt EG, Mieter OG und ein weiterer Mieter im DG.

Seit dem Einzug gibt es jedoch ständig wiederkehrende Probleme.

Der Wasserdruck im Bad ist sehr oft zu schwach ( mal Warm, mal Kaltwasser ). Der Vermieter reagiert zwar und stellt es meist schnell ab, aber es kommt immer wieder. Seit Einzug im Schnitt alle 2 Wochen.

Das Wasser in der Küche und Gäste WC ist bräunlich ( Rostablagerungen da Haus BJ 70 ). Hier soll, laut VM, der Mieter öfters das Wasser laufen lassen und spülen. Dann würde es besser. Eine Lösung mit Einbau eines Filters wurde aufgrund der hohen Kosten von VM abgelehnt. Das Wasser ist aktuell nur „gut“ da der Mieter es lange laufen lässt und täglich benutzt ( muss, da sonst wieder bräunlich )

Seit Oktober läuft die Heizung und seitdem gibt es Probleme mit dem Warmwasser. Es wird nicht mehr richtig heiß, sondern nur noch lauwarm. Zudem ist seit ca. 1 Woche das Warmwasser noch gelblich/bräunlich.

Laut Monteur Fachfirma ( 4 Augen Gespräch mit Mieter ) wäre der Warmwasserboiler von 1991 und total verkalkt. Zudem sei er Technisch nur noch schwer reparabel sodas es in Zukunft zu weiteren Störungen kommen wird. Laut Monteuer müsste eigentlich ein neuer Boiler/Speicher eingebaut werden.

Dem Mieter stinkt es so langsam. Er würde gern für die immer wiederkehrenden Probleme ( und die aktuellen ) die Miete „anpassen“. Wieviel % könnte man hier auf jeden Fall ab sofort abziehen ? Oder besser dem VM mitteilen das man ab Dezember nicht mehr bereit ist die volle Miete zu zahlen.

Wer weiss was ?

MfG

Hallo!

Grundsätzlich kann man sofort mindern, also ab auftreten eines Mangels an der Mietsache.
Schwankender Druck und lauwarmes Wasser, Wasserverfärbung sind klare Mängel. Komplettausfall von WW sowieso.

Nur wenn das immer nachgebessert wird, ist es schwierig mit einer dauerhaften Mietminderung, obwohl die hier sicherlich angemessen wäre.
Wobei ich mich schon frage, was man bei Druckminderung groß nachbessert wenn das in Wochenabstand wieder kommt ?

Du weißt sicherlich, es gibt keine Minderungstabelle wo man für jeden Mangel einen %-Wert ablesen kann.
Das sind alles Werte die sich aus ergangenen Urteilen, meist sogar nur von Amtsgerichten herausgebildet haben.
Als Ansatz kann man so etwas schon nutzen.

Um mal eine Zahl zu nennen, ca. 5 % für Druckschwankung, zu niedrige WW-Temperatur und rostiges Wasser und Mehrverbrauch durch Ablaufwasser.

Man sollte sich rechtlichen Rat beim Mieterverein oder Verbraucherberatung holen.

MfG
duck313

MfG
duck313

Moin,

denk dran: Mietminderung androhen, Termin für die Behebung setzen. Erst wenn der ungenutzt verstreicht, kann gemindert werden.

Gruß Ralf

Das ist nicht ganz richtig.

Zitat(Artikel aus Süddeutsche Zeitung):

„Das heißt aber nicht, dass der Mieter seine Miete erst dann mindern darf, wenn die Frist(Anm.: die gesetzte Frist zur Behebung) nicht eingehalten wird. Sobald der Vermieter informiert ist und solange der Schaden besteht, muss der Mieter nicht die vollen Wohnkosten zahlen. Der Mieter muss eine Minderung weder ankündigen noch beantragen. Sie sei bereits ab dem Tag möglich, an dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel habe, erklärt Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund.“

MfG
duck313

Hallo,
einen Wasserfilter fuer das Trinkwasser in der Kueche ist sicherlich vom Mieter selber auch einzubauen, zumal der Filter „besseres“ Wasser liefert als ein anderer Filter fuers ganze Haus. Beispiel:
ww w.reiser-filtertechnik.de/Bilder/produkte/AUTARKI.jpg
Der Filter kommt auch billiger als ein Streit vor Gericht.
gruss Helmut

hatten wir den nicht schon vor ein paar wochen? haben dir die antworten nicht gefallen?