Hallo
Gilt das eigentlich noch, dass jemand, der dauerhaft eine relativ gleichbleibende Anzahl an Überstunden leistet, diese auch im Urlaub und bei Krankheit bezahlt bekommen muss? Oder gibt es da mittlerweile Schlupflöcher?
Viele Grüße
Hallo
Gilt das eigentlich noch, dass jemand, der dauerhaft eine relativ gleichbleibende Anzahl an Überstunden leistet, diese auch im Urlaub und bei Krankheit bezahlt bekommen muss? Oder gibt es da mittlerweile Schlupflöcher?
Viele Grüße
Hallo
Hallo,
Gilt das eigentlich noch, dass jemand, der dauerhaft eine
relativ gleichbleibende Anzahl an Überstunden leistet, diese
auch im Urlaub und bei Krankheit bezahlt bekommen muss?
NEIN (sofern der Anspruch nicht tarif- oder arbeitsvertraglich geregelt ist)
Oder gibt es da mittlerweile Schlupflöcher?
Das sind keine „Schlupflöcher“ sondern entsprechende allgemeingültige Gesetzesänderungen.
Im BUrlG wurde 1996 in § 11 Abs. 1 Satz 1 der entsprechende letzte Halbsatz eingefügt:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
Im EFZG zog der Gesetzgeber 1999 nach durch Einfügung von Abs. 1a in den § 4 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Viele Grüße
&Tschüß