Guten Tag…
Folgende Sachlage:
Personen X, Y, Z haben sich dazu entschlossen in einer 3Zimmer Whg. eine Wohngemeinschaft zu gründen. Alle sind als Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen. Person X hat seit 4 Monaten einen Freund, welcher sich nunmehr seit 3 Monaten, bis auf kurze Unterbrechungen von 2-3Tagen alle 2-3 Wochen, 24Std. am Tag in der Wohnung aufhält. Y und Z sind hiervon wenig begeistert, da dies sich nicht nur auf erhöhte Nebenkosten auswirkt, sondern auch auf eine erhöhte Frequentierung der gemeinsam genutzten Räume. Ist es darüber hinaus erlaubt dem Besuch von X einen Schlüssel der Whg. auszuhändigen, damit dieser jederzeit Zutritt zur Whg. hat? Eine vernunftige Einigung, also ein klärendes Gespräch ist leider nicht mehr möglich, da Y und Z mittlerweile mit X verstritten sind.
Wie und auf welche Art haben Y und Z eine Möglichkeit dies zu unterbinden, einzuschränken oder bzw. einen Mietzuzahlung sowie anteilige Nebenkosten einzufordern.
In großer Hoffunung auf hilfreiche Beiträge und vielen Dank im Voraus…