Dauerhafter Besucher in 3er WG

Guten Tag…

Folgende Sachlage:

Personen X, Y, Z haben sich dazu entschlossen in einer 3Zimmer Whg. eine Wohngemeinschaft zu gründen. Alle sind als Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen. Person X hat seit 4 Monaten einen Freund, welcher sich nunmehr seit 3 Monaten, bis auf kurze Unterbrechungen von 2-3Tagen alle 2-3 Wochen, 24Std. am Tag in der Wohnung aufhält. Y und Z sind hiervon wenig begeistert, da dies sich nicht nur auf erhöhte Nebenkosten auswirkt, sondern auch auf eine erhöhte Frequentierung der gemeinsam genutzten Räume. Ist es darüber hinaus erlaubt dem Besuch von X einen Schlüssel der Whg. auszuhändigen, damit dieser jederzeit Zutritt zur Whg. hat? Eine vernunftige Einigung, also ein klärendes Gespräch ist leider nicht mehr möglich, da Y und Z mittlerweile mit X verstritten sind.

Wie und auf welche Art haben Y und Z eine Möglichkeit dies zu unterbinden, einzuschränken oder bzw. einen Mietzuzahlung sowie anteilige Nebenkosten einzufordern.

In großer Hoffunung auf hilfreiche Beiträge und vielen Dank im Voraus…

Hallo,

sobald der Freund von x einen schlüssel zur wohnung bekommen hat, gilt er als untermieter. Das heißt auch das ihm/ihr die Kosten zum gleichen Anteil zuberechnen sind.

Den Fall hatten wir in der 5er Wg auch und da konnten wir uns einigen.

Vorschlag zur Berechnung:

Alle Nebenkosten gehen durch 4.
Die Grundmiete sollte sich immer an der Quatratmeterzahl der einzelnen zimmer orientieren.
Was übrig bleibt ist die Fläche der Gemeinschaftszimmer. Die sind ebenfalls durch 4 zurechnen.

Sollte man sich damit nich einigen können, bzw wenn die Konflikte zu groß sind, sollte das Päarchen ausziehen.

Hierfür bin ich kein Experte, ich weiß nicht einmal wie ich in Ihre Auswahl kam!?
Ich hoffe Sie konnten sich anderweitig informieren.
Timo