Dauernd getrennt lebend und Steuer

Hallo,

wenn ein Ehepaar einige Jahre lang dauernd getrennt lebte, sich im Jahr 2010 wieder annäherte und seit 2011 wieder zusammen ist - kann oder muß dann das Jahr 2010 steuerlich zusammenveranlagt werden? Anders gefragt: zählt in der Steuererklärung der aktuelle Status der Partnerschaft oder der Status, der noch für das Jahr 2010 galt?

Beste Grüße
Gila

wenn ein Ehepaar einige Jahre lang dauernd getrennt lebte,
sich im Jahr 2010 wieder annäherte und seit 2011 wieder
zusammen ist - kann oder muß dann das Jahr 2010 steuerlich
zusammenveranlagt werden? Anders gefragt: zählt in der
Steuererklärung der aktuelle Status der Partnerschaft oder der
Status, der noch für das Jahr 2010 galt?

Hallo Gila,

bei der Veranlagung für 2010 zählen die Verhältnisse des Jahres 2010. Gab es da noch keine Annäherung, also kein Nicht-Getrenntleben - wenigstens für einen Tag - dann kann auch keine Zusammenveranlagung durchgeführt werden.

Die Zusammenveranlagung ist ein „kann“, kein „muß“.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald