Hallo werte Sachkundige,
das Bundesfinanzministerium hat per 01. 01. 2008 die Anerkennung dieser Altenteiler-Kosten in der Landwirtschaft als dauernde Last davon abhängig gemacht, dass der übernommene Betrieb die geltend gemachten Kosten auch erwirtschaftet haben muß. Ansonsten wird der steuerliche Abzug verwehrt!
So weit, so gut und auch klar!
Wie wirkt sich diese gesetzliche Neuregelung auf Verträge und somit steuerliche Berücksichtigung aus, die vor Januar 2008 geschlossen wurden???
Bedeutet das ggfls., dass der Ansatz der dauernden Last (seit Jahren gewährt) bis Ende 2007 zu berücksichtigen ist und ab 2008 mit einem Mal nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus!
maasterp