Dauernde Lasten s. g. Altenteiler in der Landwirt

Hallo werte Sachkundige,

das Bundesfinanzministerium hat per 01. 01. 2008 die Anerkennung dieser Altenteiler-Kosten in der Landwirtschaft als dauernde Last davon abhängig gemacht, dass der übernommene Betrieb die geltend gemachten Kosten auch erwirtschaftet haben muß. Ansonsten wird der steuerliche Abzug verwehrt!

So weit, so gut und auch klar!

Wie wirkt sich diese gesetzliche Neuregelung auf Verträge und somit steuerliche Berücksichtigung aus, die vor Januar 2008 geschlossen wurden???

Bedeutet das ggfls., dass der Ansatz der dauernden Last (seit Jahren gewährt) bis Ende 2007 zu berücksichtigen ist und ab 2008 mit einem Mal nicht mehr.

Vielen Dank im Voraus!
maasterp

Hallo maasterp,

Sorry aber in diesem thema kenne ich mich null aus.

Tut mir leid, da bin ich überfragt :frowning:

Hallo,

es gibt meist so eine Art Bestandsschutz für alte Verträge. Ob das jedoch auch in diesem Fall zutrifft kann ich nicht sagen. Ich würde zur Sicherheit beim Finanzamt mal nachfragen oder notfalls einen Berater aufsuchen.
War im Urlaub, deshalb erst heute eine Antwort.

Schönes WE
Andreas

Hallo werte Sachkundige,

das Bundesfinanzministerium hat per 01. 01. 2008 die
Anerkennung dieser Altenteiler-Kosten in der Landwirtschaft
als dauernde Last davon abhängig gemacht, dass der übernommene Betrieb die geltend gemachten Kosten auch erwirtschaftet haben muß. Ansonsten wird der steuerliche Abzug verwehrt!
So weit, so gut und auch klar!
Wie wirkt sich diese gesetzliche Neuregelung auf Verträge und somit steuerliche Berücksichtigung aus, die vor Januar 2008 geschlossen wurden???
Bedeutet das ggfls., dass der Ansatz der dauernden Last (seit Jahren gewährt) bis Ende 2007 zu berücksichtigen ist und ab 2008 mit einem Mal nicht mehr.

Vielen Dank im Voraus!
maasterp

Hallo,
da man darauf hingewiesen wird, in jedem Fall zu antworten, mache ich das hiermit:
Es tut mir leid, aber mit Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft kenne ich mich nicht so gut aus.

Gruß
Shannons