Hallo,
gegeben sei folgende Situation: eine Wohngegend in einer Großstadt, vor den Häusern befindet sich ein Parkstreifen (entfernung zur Haustür ~7m) nun parkt direkt vor einer Haustür, eben auf diesem Parkstreifen ein Wohnmobil. Es ist groß und gelb und steht da schon min. eine Woche. Es wird von den Anwohnern als störend empfunden (ein Anwohner hat inzwischen sogar schon " Dauerparker unerwünscht!" an das Auto geschrieben)
Nun folgende Fragen:
Kann man da was tun?
Weil man sich gestört fühlt?
Weil man evtl. besorgt ist warum so ein Auto da schon so lange steht?
Was kann man tun?
Nix - außer die Stadt bitten, dort eine zeitlich beschränkte Zone („2 Stunden mit Parkscheibe“) einzurichten. Dann müssen halt alle Anwohner alle 2 Stunden - auch Nachts - einmal mit dem Nachbarn den Platz tauschen.
leider parkt vor unserer Haustür seit einer Woche ein Wohnmobil. Der Besitzer hat zwar Steuern und Versicherungen entrichtet, aber es geht uns gegen den Strich, weil…
… ich mein eigenes Auto nicht mehr direkt vor der Haustür parken kann!
Daher bitte ich mit aller Härte des Gesetzes einzuschreiten!"
Antwort des Ordnungsamtes:
"Liebe frustrierte Antwohner,
der Besitzer des Wohnmobiles hat seine gesetzlichen Steuern entrichtet und ist seiner Pflichtversicherung nachgekommen.
Du kannst gar nix machen, Anhänger dürfen ohne Zugfahrzeug 4 Wochen an einem Platz stehen bleiben.
Ein Auto max. 2 Jahre (wegen TÜV:smile:. Wenn kein Halteverbot oder eine Kurzparkzone eingerichtet ist, handelt der Inhaber nicht ordnungswiedrig.
vg holle
Gar nichts wenn die Parkvorschriften eingehalten werden.
Ich kenne das Problem auch aus der Stadt, allerdings von Autofahrerseite. Es kommt immer wieder vor, dass sich Anwohner einbilden, die Straße vor ihrem Haus gehöre ihnen.
Es ist groß und gelb und steht da schon min. eine Woche.
Wenn es gross ist, sehr gross, also über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und damit als LKW zugelassen und die Wohngegend ein reines Wohngebiet wäre, dann gäbe es eventuell eine Möglichkeit, denn das Abstellen von LKW in reinen Wohngebieten ist m.E. verboten.