Hallo allerseits,
wenn ein Mieter mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist kann er Fristlos gekündigt werden.
Trifft das auch zu wenn einer zwar seine Miete immer zahlt aber seit Jahren immer nur ein Teil der Nebenkosten Zahlt und somit noch nie ein ausgeglichenes Mietekonto hatte?
Mit bestem Dank Elmar
Hallo allerseits,
wenn ein Mieter mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist
kann er Fristlos gekündigt werden.
Trifft das auch zu wenn einer zwar seine Miete immer zahlt
aber seit Jahren immer nur ein Teil der Nebenkosten Zahlt und
somit noch nie ein ausgeglichenes Mietekonto hatte?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html Abs.2 Nr3b und
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html
für die fristlose Kündigung.
Für eine normale Kündigung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html
Abs.2 Nr.1. Abmahnen, Frist setzten. Und tschüss
Mit bestem Dank Elmar
Bütte
vnA
Dauerschuldner der Miete!
Hallo Ratz,
in der Hausverwaltung werden - obwohl es ein Großteil der unfähigen (Zwangs)Umschülerschaft zu Kaufleuten für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nach wie vor falsch bucht - die eingehenden Zahlungen, selbst wenn sie in der Überweisung als „Miete für Monat XY“ deklariert werden, anders verbucht: nämlich
- zunächst auf mögliche offene Nachzahlungen (die älteste offene Forderung),
- dann auf die laufenden Betriebs- und Nebenkosten und
- erst dann auf die laufende Kaltmiete.
Trifft das auch zu wenn einer zwar seine Miete immer zahlt
aber seit Jahren immer nur ein Teil der Nebenkosten Zahlt und
somit noch nie ein ausgeglichenes Mietekonto hatte?
Siehe oben. Da kommt ein Mietrückstand von 2 Monatsmieten (ich spreche jetzt von der „nackten“ Miete) ganz schnell zusammen.
Grüße
Renee