Dauerwohnen im Dachgeschoss

Hallo liebe Experten,

habe neulich gehört, es gibt Wohnungen mit Sondernutzungsrecht vom Dachgeschoss, welches nicht zum Dauerwohnen zugelassen ist. Was ist das? Warum ist das so? Durch welche Maßnahme oder durch was kann ich das ändern lassen.

Viele Fragen auf einmal ich weiß, aber es wäre so super, wenn es mir wer beantorten könnte!!!

Ganz herzlichen Dank

Maren Körner

Hallo Claudia,

habe neulich gehört, es gibt Wohnungen mit Sondernutzungsrecht
vom Dachgeschoss, welches nicht zum Dauerwohnen zugelassen
ist. Was ist das? Warum ist das so? Durch welche Maßnahme oder
durch was kann ich das ändern lassen.

Aus verschiedenen Gründen, v.a. Brandschutz und Gesundheitsschutz, kann das Bewohnen des Dachbodens nicht gestattet sein. Für eine Genehmigung wäre das Bauamt deiner Gemeinde, hier Stadt München, zuständig. Bitte schau mal auf deren Intenetseiten (sah auf den ersten Blick nicht so ermutigend aus) bzw. frag dort (Bauzentrum?) mal, welche Nachweise (wahrscheinlich Feuerwehr du beibringen musst, um dies genehmigt zu bekommen.

Tschuess maxet.