Dauerwohnrecht/Wohngeld

Weiß jemand, wie es bei der Beantragung von Wohngeld ist, wenn man eine eigenständige Wohnung (Eigentumswohnung) im elterlichen Haus bewohnt, dort aber keine Miete zahlt und auch nicht der Eigentümer der Wohnung ist?

Kann man trotzdem einen Lastenzuschuß für Eigentümer beantragen, weil man ja quasi ein Dauerwohnrecht hat? Zählen dann für die Berechnung des Wohngeldes nur die tatsächlich anfallenden Nebenkosten oder wird eine Vergleichsmiete herangezogen?

Was bedeutet eigentlich „mietähnliches Dauerwohnrecht“ und „eigentumsähnliches Dauerwohnrecht“?

Weiß jemand, wie es bei der Beantragung von Wohngeld ist, wenn
man eine eigenständige Wohnung (Eigentumswohnung) im
elterlichen Haus bewohnt, dort aber keine Miete zahlt und auch
nicht der Eigentümer der Wohnung ist?

Wozu brauchst du Wohngeld, wenn du keine Miete bezahlst?

Kann man trotzdem einen Lastenzuschuß für Eigentümer
beantragen, weil man ja quasi ein Dauerwohnrecht hat?

Dann zahl Miete an die Eigentümer. Falls du dann unter die Einkommensgrenze fällst, bekommst du u.U. auch Wohngeld.

Zählen

dann für die Berechnung des Wohngeldes nur die tatsächlich
anfallenden Nebenkosten oder wird eine Vergleichsmiete
herangezogen?

„Nebenkosten“ werden nur erstattet oder bezuschußt, wenn du Sozialhilfe beziehst. Kosten die angerechnet werden, müssen belegt werden. Angesetzt wird der Mietzins für eine vergleichbare Sozialwohnung.

Allerdings wenn du als Einzelperson eine Wohnung bewohnst die die anzahl der angemessenen qm und Wohnräume übersteigt, vergiss das Wohngeld, Luxus wird nicht sozial unterstützt.

Was bedeutet eigentlich „mietähnliches Dauerwohnrecht“

Du hast in einer Mietwohnung, die nicht dir oder Verwandten oder Erben gehört ein Wohnrecht und bezahlst Miete.

und

„eigentumsähnliches Dauerwohnrecht“?

Du hast in einer von dir vererbten, verschenkten Wohnung ein Wohnrecht ohne Mietzins zu zahlen.

gruss

Weiß jemand, wie es bei der Beantragung von Wohngeld ist, wenn

hi :smile:

Natürlich könnest Du Wohngeld beantragen , allerdings nicht ganz legal .
Der Eigentümer des Hauses müsste Dir einen Mietvertrag ausstellen ,punkt aus

man eine eigenständige Wohnung (Eigentumswohnung) im
elterlichen Haus bewohnt, dort aber keine Miete zahlt und auch
nicht der Eigentümer der Wohnung ist?

Wozu brauchst du Wohngeld, wenn du keine Miete bezahlst?

Kann man trotzdem einen Lastenzuschuß für Eigentümer
beantragen, weil man ja quasi ein Dauerwohnrecht hat?

Dann zahl Miete an die Eigentümer. Falls du dann unter die
Einkommensgrenze fällst, bekommst du u.U. auch Wohngeld.

Zählen

dann für die Berechnung des Wohngeldes nur die tatsächlich
anfallenden Nebenkosten oder wird eine Vergleichsmiete
herangezogen?

„Nebenkosten“ werden nur erstattet oder bezuschußt, wenn du
Sozialhilfe beziehst. Kosten die angerechnet werden, müssen
belegt werden. Angesetzt wird der Mietzins für eine
vergleichbare Sozialwohnung.

Allerdings wenn du als Einzelperson eine Wohnung bewohnst die
die anzahl der angemessenen qm und Wohnräume übersteigt,
vergiss das Wohngeld, Luxus wird nicht sozial unterstützt.

Was bedeutet eigentlich „mietähnliches Dauerwohnrecht“

Du hast in einer Mietwohnung, die nicht dir oder Verwandten
oder Erben gehört ein Wohnrecht und bezahlst Miete.

und

„eigentumsähnliches Dauerwohnrecht“?

Du hast in einer von dir vererbten, verschenkten Wohnung ein
Wohnrecht ohne Mietzins zu zahlen.

gruss

Wozu brauchst du Wohngeld, wenn du keine Miete bezahlst?

Es geht nicht darum, ob ich es „brauche“, sondern ob Anspruchsvoraussetzungen da sind; gebrauchen kann ich es, schon weil ich sonst keine Leistungen bekomme.

Dann zahl Miete an die Eigentümer. Falls du dann unter die
Einkommensgrenze fällst, bekommst du u.U. auch Wohngeld.

Das wäre eine Möglichkeit, wenn das anerkannt wird. Überall anders müßte ich ja schließlich auch Miete bezahlen.

„Nebenkosten“ werden nur erstattet oder bezuschußt, wenn du
Sozialhilfe beziehst. Kosten die angerechnet werden, müssen
belegt werden. Angesetzt wird der Mietzins für eine
vergleichbare Sozialwohnung.

Das betrifft mich dann ja ohnehin nicht, weil ich nicht unter das ‚Dauerwohnrecht‘ falle, wenn ich das richtig verstanden habe.
Auf jeden Fall aber vielen Dank für Deine Aufklärung!

Tipps zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind in www nicht erwünscht!!!

gruss

Kann man trotzdem einen Lastenzuschuß für Eigentümer
beantragen, weil man ja quasi ein Dauerwohnrecht hat? Zählen
dann für die Berechnung des Wohngeldes nur die tatsächlich
anfallenden Nebenkosten oder wird eine Vergleichsmiete
herangezogen?

Hallo,
bei der Wohngeldberechnung werden die tatsächlich anfallenden Kosten (bis zu einer bestimmten Höhe) berücksichtigt. Du brauchst einen Mietvertrag und einen Nachweis über die Höhe deiner Mietkosten.

Für den Lastenzuschuß muss man Eingetümer der Wohnung/des Hauses sein und braucht man einen Kreditvertrag, der mit den Wohnungskosten/Hauskosten in Verbindung steht.

Aus den tatsächlich anfallenden Kosten und deinem Einkommen kann dann ein eventueller Wohngeldanspruch berechnet werden.

Beatrix
http://www.belzig-online.de

Es geht nicht darum, ob ich es „brauche“, sondern ob
Anspruchsvoraussetzungen da sind; gebrauchen kann ich es,
schon weil ich sonst keine Leistungen bekomme.

Hi,
dann würdest du sowieso kein Wohngeld bekommen, denn das bekommt man nur, wenn man nachweisen kann, womit man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern ein Mietzuschuss.

Gruß
Nelly

Tipps zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
sind in www nicht erwünscht!!!

gruss

ganz großes SOOOOOOOORRRRRRRRRRRRRYYYYYYYYYYY :smile:

Bürokratenirrsinn
Das ist mir inzwischen auch schon aufgefallen. Es ist der reinste Irrsinn, daß man, um Sozialleistungen beziehen zu können, ein Mindesteinkommen nachweisen muß, und zwar den Sozialhilferegelsatz plus Miete. Ich werde es aber trotzdem versuchen. Es kann ja nicht sein, daß einem das versagt wird, weil man NICHT GENUG Einkommen hat (scheinbar gilt das dann als unglaubwürdig, aber ich lebe tatsächlich unterhalb des Existenzminimums).