Weiß jemand, wie es bei der Beantragung von Wohngeld ist, wenn
man eine eigenständige Wohnung (Eigentumswohnung) im
elterlichen Haus bewohnt, dort aber keine Miete zahlt und auch
nicht der Eigentümer der Wohnung ist?
Wozu brauchst du Wohngeld, wenn du keine Miete bezahlst?
Kann man trotzdem einen Lastenzuschuß für Eigentümer
beantragen, weil man ja quasi ein Dauerwohnrecht hat?
Dann zahl Miete an die Eigentümer. Falls du dann unter die Einkommensgrenze fällst, bekommst du u.U. auch Wohngeld.
Zählen
dann für die Berechnung des Wohngeldes nur die tatsächlich
anfallenden Nebenkosten oder wird eine Vergleichsmiete
herangezogen?
„Nebenkosten“ werden nur erstattet oder bezuschußt, wenn du Sozialhilfe beziehst. Kosten die angerechnet werden, müssen belegt werden. Angesetzt wird der Mietzins für eine vergleichbare Sozialwohnung.
Allerdings wenn du als Einzelperson eine Wohnung bewohnst die die anzahl der angemessenen qm und Wohnräume übersteigt, vergiss das Wohngeld, Luxus wird nicht sozial unterstützt.
Was bedeutet eigentlich „mietähnliches Dauerwohnrecht“
Du hast in einer Mietwohnung, die nicht dir oder Verwandten oder Erben gehört ein Wohnrecht und bezahlst Miete.
und
„eigentumsähnliches Dauerwohnrecht“?
Du hast in einer von dir vererbten, verschenkten Wohnung ein Wohnrecht ohne Mietzins zu zahlen.
gruss