Daumenwert! Bewertung? Einstufung?

Hallo zusammen,

A wird begutachtet.

Festgestellt wird, dass

„das Daumengrundgelenk um ca. 50 % und das Daumenendgelenk um ca. 1/5 eingeschränkt ist und dass eine objektivierbare Einschränkung der Beugung beider Daumengelenke vorliegt. Insgesamt liegt eine Minderung der Funktionsfähigkeit i. H. v. 1/20 Daumenwert links vor.“

Hier das dazugehörige Messblatt für obere Gliedmaßen nach der Neutral-0-Methode

http://www.uploadarea.de/files/121o1lfp3dd7mvudm7wxi…

Ist 1/20 korrekt oder müsste es mehr sein? Wenn mehr, warum?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Was hat dies mit Versicherungen zu tun ?

Sorry, geht um eine Unfallversicherung bzgl. des Invaliditätsgrads!