Hallo,
hoffentlich bin ich hier richtig.
Es ging ja vor ein paar Tagen durch die Presse, daß die DAX30-Firmen mehrheitlich im Besitz ausländischer Investoren sind.
Wie wird das eigentlich festgestellt? Bei Namensaktien ist ja alles klar, aber sonst weiß man doch nicht unbedingt, woher der Investor kommt.
Dann würde mich noch interessieren, wie die Aktien behandelt werden, die z.B. aus steuerlichen Gründen bei einem Fonds in Luxemburg etc. liegen, der aber nur in Deutschland verkauft wird, letztendlich also wieder mehrheitlich in deutschem Besitz sein dürfte. Ist das dann trotzdem ein Auslandsbesitz?
hoffentlich bin ich hier richtig.
Es ging ja vor ein paar Tagen durch die Presse, daß die
DAX30-Firmen mehrheitlich im Besitz ausländischer Investoren
sind.
Wie wird das eigentlich festgestellt? Bei Namensaktien ist ja
alles klar, aber sonst weiß man doch nicht unbedingt, woher
der Investor kommt.
einerseits gibt es die Pflichtmitteilungen, wenn bestimmte Stimmrechtsanteile erreicht bzw. überschritten werden (3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75%). Andererseits kann ein Anhaltspunkt sein, welche Banken Dividendenansprüche für ihre Kunden anmelden (also ob Ausland oder Inland). Allerdings ist die letztgenannte Methode fehlerbehaftet, da die Aktionäre die Aktien da halten können, wo sie wollen, d.h. ein Inländer muß die Aktien nicht unbedingt in Deutschland verwahren lassen.
Dann würde mich noch interessieren, wie die Aktien behandelt
werden, die z.B. aus steuerlichen Gründen bei einem Fonds in
Luxemburg etc. liegen, der aber nur in Deutschland verkauft
wird, letztendlich also wieder mehrheitlich in deutschem
Besitz sein dürfte. Ist das dann trotzdem ein Auslandsbesitz?
Wie diese Information behandelt wird, ist Sache des Emittenten. Verbindliche Regeln gibt es dafür m.W. nicht.