die Pressemitteilung
Hallöchen,
ich kopier hier einfach mal die Pressemitteilung des BaWe vom 4.9.01 hier rein, die werden schon nix dagegen haben. Mehr dazu unter http://www.bawe.de.
Risiken von Day-Trading sollen transparenter werden
Frankfurt am Main, 4.09.2001
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat seine „Richtlinie zur Konkretisierung der §§ 31, 32 Wertpapierhandelsgesetz für das Kommissionsgeschäft, den Eigenhandel für andere und das Vermittlungsgeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ um spezielle Aufklärungspflichten bei Day-Trading-Geschäften ergänzt. Unter Day-Trading versteht das BAWe den taggleichen Kauf und Verkauf desselben Wertpapiers oder Derivats.
Die neue Richtlinie wurde am 4. September 2001 im Bundesanzeiger (Nr. 165) veröffentlicht und ersetzt die Verhaltens-Richtlinie vom 9. Mai 2000. Sie erweitert die Aufklärungspflichten für diejenigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die das Day-Trading ermöglichen. Gleichzeitig hat das BAWe ergänzende Empfehlungen ausgesprochen.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss den Kunden z.B. darüber aufklären, dass für Day-Trading vertiefte Kenntnisse über Wertpapiermärkte, Handelstechniken und derivative Finanzinstrumente erforderlich sind, dass der Kunde mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern konkurriert und dass er unter Umständen sein gesamtes Kapital verliert. Der Kunde muss insbesondere auch über sämtliche anfallenden Gebühren aufgeklärt werden.
Das BAWe hat wegen der bisher fehlenden europäischen Harmonisierung davon abgesehen, eine gesonderte Day-Trading-Richtlinie zu erlassen. Durch die neuen Aufklärungspflichten und Empfehlungen kann den Besonderheiten bei Day-Trading-Geschäften ausreichend Rechnung getragen werden. „Dem Kunden, der systematisch taggleiche Geschäfte macht, muss bewusst sein, welche Risiken er dabei eingeht. Die neue Verhaltens-Richtlinie trägt zu mehr Transparenz bei und verbessert damit den Anlegerschutz“, sagte Georg Wittich, Präsident des BAWe.
Für den Fall, dass die weitere Entwicklung des Day-Trading in der Praxis es erforderlich macht, behält sich das BAWe weitergehende Regelungen vor. Die neue Verhaltens-Richtlinie und die Empfehlungen sind auf der Hompepage des BAWe (www.bawe.de unter Rechtliche Grundlagen/Richtlinien bzw. Schreiben) einsehbar.