Daytraden wird verboten

Hallo zusammen.

Ich habe heute erfahren, das das Daytrading verboten werden soll.
Banken werden wohl in Zukunft dazu verpflichtet den Kauf und Verkauf einer Aktie am selben Tag durch Kunden dahingehend zur prüfen, ob diese Kunden auf Kursdifferenzerzielung oder auf eine Verlustminimierung aus sind. Sollte ersteres der Fall sein, müsste die Bank in Zukunft solche Geschäfte ablehnen.

(Das ist so in etwas die Zusammenfassung eines 50 seitigen Pamphlets, das mir heute über den BVR auf den Tisch geflattert ist)

Nun frage ich micht… wie soll den so was umsetzbar sein?
Trifft die Bank hier eine Fehleinschätzung über die Absichten des Kunden so kann Sie durch das Ablehen Schadensersatzpflichtig werden. Andererseits soll Sie Daytrading unterbinden… Ja wie den nun?

Hat wer eine Idee?

Ivo
*dies ist keine Ente*

Da würde mich die Quelle interessieren
Hi Ivo,

auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert denn diese BVR-Abhandlung?

Ciao

Uwe

Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel hat da wohl eine neue Wohlverhaltensrichtlinie im Bundesanzeiger v. 04.09.2001 veröffentlicht.

Zusätzlich geht es wohl um ein Urteil des OLG Hamburgs zu Differenzgeschäften AZ 11 U 27/99

mfg Ivo

die Pressemitteilung
Hallöchen,

ich kopier hier einfach mal die Pressemitteilung des BaWe vom 4.9.01 hier rein, die werden schon nix dagegen haben. Mehr dazu unter http://www.bawe.de.


Risiken von Day-Trading sollen transparenter werden
Frankfurt am Main, 4.09.2001

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat seine „Richtlinie zur Konkretisierung der §§ 31, 32 Wertpapierhandelsgesetz für das Kommissionsgeschäft, den Eigenhandel für andere und das Vermittlungsgeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ um spezielle Aufklärungspflichten bei Day-Trading-Geschäften ergänzt. Unter Day-Trading versteht das BAWe den taggleichen Kauf und Verkauf desselben Wertpapiers oder Derivats.

Die neue Richtlinie wurde am 4. September 2001 im Bundesanzeiger (Nr. 165) veröffentlicht und ersetzt die Verhaltens-Richtlinie vom 9. Mai 2000. Sie erweitert die Aufklärungspflichten für diejenigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die das Day-Trading ermöglichen. Gleichzeitig hat das BAWe ergänzende Empfehlungen ausgesprochen.

Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss den Kunden z.B. darüber aufklären, dass für Day-Trading vertiefte Kenntnisse über Wertpapiermärkte, Handelstechniken und derivative Finanzinstrumente erforderlich sind, dass der Kunde mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern konkurriert und dass er unter Umständen sein gesamtes Kapital verliert. Der Kunde muss insbesondere auch über sämtliche anfallenden Gebühren aufgeklärt werden.

Das BAWe hat wegen der bisher fehlenden europäischen Harmonisierung davon abgesehen, eine gesonderte Day-Trading-Richtlinie zu erlassen. Durch die neuen Aufklärungspflichten und Empfehlungen kann den Besonderheiten bei Day-Trading-Geschäften ausreichend Rechnung getragen werden. „Dem Kunden, der systematisch taggleiche Geschäfte macht, muss bewusst sein, welche Risiken er dabei eingeht. Die neue Verhaltens-Richtlinie trägt zu mehr Transparenz bei und verbessert damit den Anlegerschutz“, sagte Georg Wittich, Präsident des BAWe.

Für den Fall, dass die weitere Entwicklung des Day-Trading in der Praxis es erforderlich macht, behält sich das BAWe weitergehende Regelungen vor. Die neue Verhaltens-Richtlinie und die Empfehlungen sind auf der Hompepage des BAWe (www.bawe.de unter Rechtliche Grundlagen/Richtlinien bzw. Schreiben) einsehbar.


Hallo Ivo,

die Quellen, die EXC und Du unten zitiert habt interpretiere ich nicht als Verbot, sondern als Empfehlung des BVR. Da die Banken im Falle eines Verlustes Ihrer Kunden durch Daytrading, das Geld nicht einfordern können. Das von EXC zitierte Urteil bezieht sich ausschließlich auf Devisengeschäfte. Bei Wertpapiergeschäften gibt es doch sowieso schon die Sicherheit, daß Privatanleger nicht short gehen dürfen. Meine Einschätzung nach aktuellem Stand ist, daß bei der Kundeninformation ausdrücklich auf ein erhöhtes Verlustrisiko solcher Geschäfte hingewiesen werden muß.

Ciao

Uwe

Das Problem scheint wohl eher die Rechtsprechung in Zusammenhang mit §§764, 762 zu sein

http://www.rws-verlag.de/zipdat/html/leitsatz/24/ls7…
http://www.recht-in.de/Sz/001219/t001219jde.htm