Hallo,
ja, eine geringsfügige Beschäftigung bis maximal 400,00 € ist
neben einer Hautbeschäftigung möglich (Sozialversicherungasrechtlich)
Die Abwicklung läuft wie sonsz auch - der Arbeitgeber führt seine
Pauschalen an die Knappschaft ab.
Für Steuerrecht mögen bitte andere Experten antworten.
Gruß
Czauderna
man darf so viele Jobs haben, wie sich mit dem eigenen Leben, der eigenen Leistung und dem Arbeitszeitgesetz vereinbaren lassen.
Mal ein bisschen vereinfacht:
Der 400-Euro-Job (eigentlich „Mini-Job“ ist nur eine Besonderheit, dass der AN dort brutto gleich netto bekommt und daher so attraktiv.
Man kann einen solchen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung haben. Der Arbeitgeber muss dann 30 % pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführen und 2 % pauschale Lohnsteuer oder die Abrechnung über Steuerkarte vornehmen. Die pauschale Lohnsteuer kann er vertraglich auf den AN abwälzen.
In der Urlaubszeit darf man nebenberuflich arbeiten, solange das den Erholungswert des Urlaubs nicht beeinträchtigt. Kann man so pauschal nicht sagen. Der Verwaltungsmitarbeiter findet es vielleicht auf dem Bau ganz erholsam und schaltet erst dort richtig ab.
Das ArbZG ist zu beachten, so dass im Durchschnitt eines halben Jahres nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet werden dürfen, pro Tag nicht mehr als 10 und pro Woche nicht mehr als 60 (wenn es keine anderen tariflichen Regeln gibt).
Und der Nebenjob darf den Hauptjob nicht beeinträchtigen (also nachts Taxi fahren und tags im Büro kaum die Augen offenhalten geht nicht, auch wenn nicht mehr als 10 h gearbeitet wurden).
Grüße
EK
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