Dazu-Verdienstmöglichkeiten bei ALG 2

Hallo,

ich brauch Hilfe für die Ermittlung der korrekten Kalkulation für Sicherung des Lebensunterhalts, da ich dir Richtigkeit der aktuellen Bescheide vom Arbeitsamt sehr bezweifele. Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann!!

ich bin freiberufliche Musikerin und arbeite als Klavierlehrerin an der Privatmusikschule. Ergänzend zu meinem Einkommen bekomme ich ALG II. In meiner Bedarfsgemeinschaft ist mein Mann. Er bekommt Grundsicherung.

Mein Honorar ist 489,37 €.
Keine Betriebsausgaben
Nachgewiesene Fahrtkosten zwischen Wohnung und Musikschule 90,- €
1 Monat pro Jahr habe ich unbezahlten Urlaub
Bewilligungszeitraum 6 Monate

Ich habe hauptsächlich 4 Fragen:

• Muss ich neben dem Abziehenden des GFB (Grundfreibetrag), FB (Freibetrag) und nachgewiesener Fahrtkosten auch eine Pauschale für Betriebsausgaben in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen laut §§11 Abs. 2 Nr. 1-5 und VO zu §13 SGB2 von Summe meines Honorars bei der Berechnung der Höhe des ALG II Betrages abziehen?

• Kann ich ein Mal pro Jahr auf eine volle Auszahlung des ALGII in Höhe von 323,- € für den unbezahlten Urlaub rechnen?

• Gibt’s es Unterschiede, und wenn ja, welche in den Kalkulationen bei einem Honorar unter oder über 400,- €.

• Was bedeutet Einkommensbereinigung in Höhe 83,30€ in meinem Bescheid? Ist es richtig und muss ich diesen Betrag auch (zusätzlich zum GFB, FB, etc.) von meinem Einkommen bei de Berechnung abziehen?

Ich wäre unbeschreiblich dankbar für jede Hilfe!! Vielen Dank im Voraus!

Warum gehen Sie nicht zu der Quelle allen Übelst und fragen direkt ihren Leistungsbetreuer/inn? Die kann ihnen das mit der Höchsten Wahrscheinlichkeit erklären.

Tut mir leid, das ist mir zu umfangreich, kann ich nicht helfen!

Tut mir leid, kann da auch nicht helfen.
Lg Conny

Warum gehen Sie nicht zu der Quelle allen Übelst und fragen
direkt ihren Leistungsbetreuer/inn? Die kann ihnen das mit der
Höchsten Wahrscheinlichkeit erklären.

Ich war schon etliche Male bei der Quelle, nur kommt dabei jedes Mal was anderes raus, bei jedem neuen Bescheid wird immer wieder ganz anders kalkuliert… Absolut unlogisch! Die Leistungsbetreuer erzählen jeder was anderes, deswegen muss ich alles von A bis Z selber nachrechnen…

Hallo,

erstmal danke für dein vertrauen!

also es ist ein wirklich schwieriger fall…ja dein honorar mußt du wie folgt abziehen…100 euro stehen dir zu Freibetrag ! alles andere wird dir mit 80% abgezogen dh du hast vbon deinem honorar 100euro sicher und dann noch 20% der rest wird komplett angerechnet und abgezogen

das mit dem geld im urlaub …weiß ich nicht kann ich mir aber ehrlich gesagt gut vorstellen denn du mußt ja auch in dem monat leben können das is glaub ich abklärungssache

• Gibt’s es Unterschiede, und wenn ja, welche in den Kalkulationen bei einem Honorar unter oder über 400,- €. diese frage verstehe ich leider nicht wie du sie meinst

Einkommensbereinigung sind die Beträge, die gesetzlich vom Einkommen abzuziehen sind. Also der Teil deiner Einkünfte, der nicht beim ALG 2 berücksichtigt wird.
Haftpflicht, Hausrat, Unfall etc, was man so haben kann und sind pauschal 30 Euro im normalfall,… wieso es bei dir so hoch ist kann ich dir auch nicht sagen …,wenn man Einkommen hat, von dem man es abziehen kann.

ich hoffe ich konnte dir irgendwie weiter helfen!!! bin gerne weiter für dich da! lg

Hallo,

  1. Das was Sie abziehen KÖNNEN, wird ja nicht auf Ihre ALG-2_Leistungen angerechnet. D.h. jeder Abzug ist ein Guter, denn: Je mehr Sie angerechnet bekommen, desto weniger leistet der Staat…
  2. Ich denke schon. Klären Sie auf jeden Fall frühest möglich mit der ARGE ab, wann Sie unbezahlten Urlaub nehmen.
  3. Siehe 1 und Internetsuche „Zuverdienstmöglichkeiten zu Harz 4“ o.ä. Suche; es gibt da eine gestaffelte Regelung.
  4. http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensbereinigung
    Grüße!

Hier gibt es ein ALG2 Rechner -> http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

Sorry

Mfg
D.

Hallo,

ich brauch Hilfe für die Ermittlung der korrekten Kalkulation
für Sicherung des Lebensunterhalts, da ich dir Richtigkeit der
aktuellen Bescheide vom Arbeitsamt sehr bezweifele. Ich hoffe
sehr, dass mir jemand helfen kann!!

ich bin freiberufliche Musikerin und arbeite als
Klavierlehrerin an der Privatmusikschule. Ergänzend zu meinem
Einkommen bekomme ich ALG II. In meiner Bedarfsgemeinschaft
ist mein Mann. Er bekommt Grundsicherung.

Mein Honorar ist 489,37 €.
Keine Betriebsausgaben
Nachgewiesene Fahrtkosten zwischen Wohnung und Musikschule
90,- €
1 Monat pro Jahr habe ich unbezahlten Urlaub
Bewilligungszeitraum 6 Monate

Ich habe hauptsächlich 4 Fragen:

• Muss ich neben dem Abziehenden des GFB (Grundfreibetrag), FB
(Freibetrag) und nachgewiesener Fahrtkosten auch eine
Pauschale für Betriebsausgaben in Höhe von 30% der
Betriebseinnahmen laut §§11 Abs. 2 Nr. 1-5 und VO zu §13 SGB2
von Summe meines Honorars bei der Berechnung der Höhe des ALG
II Betrages abziehen?

• Kann ich ein Mal pro Jahr auf eine volle Auszahlung des
ALGII in Höhe von 323,- € für den unbezahlten Urlaub rechnen?

• Gibt’s es Unterschiede, und wenn ja, welche in den
Kalkulationen bei einem Honorar unter oder über 400,- €.

• Was bedeutet Einkommensbereinigung in Höhe 83,30€ in meinem
Bescheid? Ist es richtig und muss ich diesen Betrag auch
(zusätzlich zum GFB, FB, etc.) von meinem Einkommen bei de
Berechnung abziehen?

Ich wäre unbeschreiblich dankbar für jede Hilfe!! Vielen Dank
im Voraus!