Hallo,
ich brauch Hilfe für die Ermittlung der korrekten Kalkulation für Sicherung des Lebensunterhalts, da ich dir Richtigkeit der aktuellen Bescheide vom Arbeitsamt sehr bezweifele. Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann!!
ich bin freiberufliche Musikerin und arbeite als Klavierlehrerin an der Privatmusikschule. Ergänzend zu meinem Einkommen bekomme ich ALG II. In meiner Bedarfsgemeinschaft ist mein Mann. Er bekommt Grundsicherung.
Mein Honorar ist 489,37 €.
Keine Betriebsausgaben
Nachgewiesene Fahrtkosten zwischen Wohnung und Musikschule 90,- €
1 Monat pro Jahr habe ich unbezahlten Urlaub
Bewilligungszeitraum 6 Monate
Ich habe hauptsächlich 4 Fragen:
• Muss ich neben dem Abziehenden des GFB (Grundfreibetrag), FB (Freibetrag) und nachgewiesener Fahrtkosten auch eine Pauschale für Betriebsausgaben in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen laut §§11 Abs. 2 Nr. 1-5 und VO zu §13 SGB2 von Summe meines Honorars bei der Berechnung der Höhe des ALG II Betrages abziehen?
• Kann ich ein Mal pro Jahr auf eine volle Auszahlung des ALGII in Höhe von 323,- € für den unbezahlten Urlaub rechnen?
• Gibt’s es Unterschiede, und wenn ja, welche in den Kalkulationen bei einem Honorar unter oder über 400,- €.
• Was bedeutet Einkommensbereinigung in Höhe 83,30€ in meinem Bescheid? Ist es richtig und muss ich diesen Betrag auch (zusätzlich zum GFB, FB, etc.) von meinem Einkommen bei de Berechnung abziehen?
Ich wäre unbeschreiblich dankbar für jede Hilfe!! Vielen Dank im Voraus!