Hallo…
Mal angenommen, ein AN ist ordentlich gekündigt worden und bezieht dann nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld. Da er so schnell keine feste Stelle findet, würde er gern für ein paar Stunden am Wochenende oder so arbeiten. Wieviel darf er dazuverdienen, ohne dass das ALG gekürzt wird ?? in welchem Gesetz ist das zu finden ??
Vielen Dank schon mal für die Tipps…
Gruss T.
Wieviel darf er dazuverdienen, ohne dass das ALG
gekürzt wird ??
Hallo Mr.T., das findest du hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s… (für alg I)
und hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s… (für alg II)
in welchem Gesetz ist das zu finden ??
Die Frage hat sich sicher erledigt. 
MfG
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht!
Hi!
Mal angenommen, ein AN ist ordentlich gekündigt worden und
bezieht dann nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses
Arbeitslosengeld. Da er so schnell keine feste Stelle findet,
würde er gern für ein paar Stunden am Wochenende oder so
arbeiten. Wieviel darf er dazuverdienen, ohne dass das ALG
gekürzt wird ?? in welchem Gesetz ist das zu finden ??
Alles, was die 165,-€ übersteigt, wird angerechnet! Wo ist da aber das Problem?
Der Papieraufwand ist der gleiche - ebenso das Geld, was am Ende übrig bleibt!
LG
Guido
Alles, was die 165,-€ übersteigt, wird angerechnet! Wo ist da
aber das Problem?
Der Papieraufwand ist der gleiche - ebenso das Geld, was am
Ende übrig bleibt!
LG
Guido
Hy Guido…
Aber woher hast Du die 165 EUR ??? Wo kommt der Betrag her ??? ich habe aber schon gesehen, die Antwort unter Dir hilft mir weiter. Dort ist ein Link zum Sozialgesetzbuch.
Trotzdem Danke
Gruss Timo.
Vielen Dank - hat mir sehr geholfen
Hy…
Vielen Dank …
Da habe ich gefunden, was ich gesucht habe.
Gruss Timo
Hallo T.,
schau doch mal unter www.400-Euro.de oder www.knappschaft.de nach
Gruß X’Nedra
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