als vollzeit-angestellter koennte ich noch einmalig einen kleinen job nebenbei machen und so ein paar mark dazuverdienen.
gibt es eine grenze, bis zu der man das darf, ohne die zusatzeinkuenfte versteuern zu muessen, oder muss ich grundsaetzlich alles, auch einen kleinen einmaligen betrag, angeben?
aus welchem Grund sollte es eine Grenze geben, bis zu der man nicht versteuern muß?
Selbstverständlich ist hier in Deutschland (fast) alles zu versteuern!!!
Natürlich ist Einkommen aus selbständiger Arbeit steuerpflichtig. Du mußt das bei deiner Einkommensteuer angeben und wirst dann entsprechend veranlagt. Wenn es wirklich nur ein „paar Mark“ sind wird es sich allerdings nicht wesentlich auswirken.
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natürlich muß man in Deutschland jeden noch so kleinen Betrag angeben. Es gibt aber auch Schlupflöcher, die idealerweise Selbstständige ausnutzen können. Du erhälst z.B. einen zweiten Werbekostenfreibetrag und auch ansonsten läßt sich das eine oder andere (was man sowieso braucht) absetzen…