Hallo,
Person A ist Hartz Empfänger.Seit kurzer Zeit ( 3 Monate???)verdient er sich als Fahrer etwas dazu ( 260 Euro). Sachbearbeiterin ALG II hat ihm gesagt, er könne bis 400 EUR ohne Abzüge/Meldung dazuverdienen - kann sowas sein?
Fragen: wird er Schwierigkeiten bekommen, wenn er die Tätigkeit jetzt erst meldet - was wird ihm abgezogen?
100 Euro kann er dazuverdienen - von den restlichen 160 Euro kann er 20% behalten - der Rest wird einbehalten bzw. mit ALG 2 verrechnet - richtig???
Was gibt es für weitere Staffelungen?
Danke.
Hallo,
Sachbearbeiterin ALG II hat ihm gesagt, er könne bis 400 EUR
ohne Abzüge/Meldung dazuverdienen - kann sowas sein?
Dann hat die Sachbearbeiterin entweder Mist erzählt oder sie wurde falsch verstanden.
wird er Schwierigkeiten bekommen, wenn er die
Tätigkeit jetzt erst meldet - was wird ihm abgezogen?
Keine Ahnung wie das im nachhinein läuft. Aber abgezogen bzw. angerechnet werden müssten zumindest die gesetzlich festgelegten Sätze.
100 Euro kann er dazuverdienen - von den restlichen 160 Euro
kann er 20% behalten - der Rest wird einbehalten bzw. mit ALG
2 verrechnet - richtig?
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__30.html
Mal unabhängig davon, was die Sachbearbeiterin da erzählt hat: Hat er kein Merkblatt zum Bezug von alg II bekommen?
MfG
Danke für die Antwort,ich denke Person A hat das alles mit Sicherheit nicht kapiert, was die Sachbearbeiterin erzählt hat…
also das wären bei einem Nebenverdienst von 260 EUR- 100EUR = 160 EUR
…von diesen 160 EUR = 32 EUR (20 %) Abzug
…Rest von 128 EUR würde angerechnet - ok?-jetzt steht im gesetzestext noch der Hinweis, dass notwendige Ausgaben abgezogen werden dürfen, die zur Erzielung des Einkommens notwendig sind.
Hier verstehe ich dann km-Geld / Tankgeld (Person A fährt mit dem Auto der Mutter) - 0,30 EUR pro km?
Was könnte Person A noch abziehen?
Hallo
Hier verstehe ich dann km-Geld / Tankgeld (Person A fährt mit
dem Auto der Mutter) - 0,30 EUR pro km?
Was könnte Person A noch abziehen?
Haftpflichtversicherung fürs Auto, wenn er die bezahlt.
Riesterrente, wenn er eine hat.
Vielleicht normale Haftpflichtversicherung.
Sonst fällt mir weiter nichts ein.
Viele Grüße
Simsy
jetzt steht im
gesetzestext noch der Hinweis, dass notwendige Ausgaben
abgezogen werden dürfen,
Du hast aber schon auch weiter gelesen?
" Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt."