Dazuverdienst bei EM-Rente und Hartz IV

Was darf man im Monat dazuverdienen, wenn man Erwerbsminderungsrente
und Geld von der ARGE bekommt?

Im Voraus vielen Dank

Kommt auf den Einzelfall an
Hallo,

wie es mit dem Hinzuverdienst bei Hartz IV aussieht kann ich nicht sagen. Aber wenn Du eine Beschäftigung aufnimmst, wird das wohl wegfallen … es sei denn, es ist ein 400 Euro-Job. Nichts desto trotz werden die Einkünfte auch aus einem Mini-Job auf Hartz IV bestimmt angerechnet.

Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind individuell. Da hilft ein Blick in den Rentenbescheid weiter; dort sind die Hinzuverdienstgrenzen angegeben.

Zu beachten ist dabei aber auch, dass eine Erwerbsminderungsrente ja deswegen gewährt wird, weil man nur noch bis zu drei Stunden täglich (Rente wegen voller Erwerbsminderung) bzw sechs Stunden täglich (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) arbeiten kann. Nimmt man also eine Beschäftigung auf, bei der man mehr als diese Stunden arbeitet, kann dies auch zum Wegfall der gesamten Rente führen.

Etwas schwieriger wird es, wenn eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bezogen wird. Hier wäre je nach Einzelfall zu prüfen, ob die aufgenommene Tätigkeit - unabhängig vom Verdienst - rentenschädlich ist.

Deswegen wieder mal der Tipp: Anfrage an den Rentenversicherungsträger! Hierbei angeben, welche Tätigkeit in welchem Umfang mit welchem Verdienst aufgenommen werden soll. Solche Anfragen sind nicht selten und werden vom Rentenversicherungsträger eigentlich recht schnell beantwortet. Aus dem Antwortschreiben ist dann sowohl ersichtlich, in welchem Umfang eine rentenunschädliche Tätigkeit aufgenommen werden kann als auch wie hoch die individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind.

Gruß,
Robert