Hi,
Jden Abend hört man etwas vom Datenskandal der DB. Aber man hört immer nur, dass die Bahn die Adressen von Mitarbeitern und Lieferanten abgeglichen hat. Wogegen hat da die Bahn verstoßen, dass es ein Skandal ist?
Schönes Wochenende
Naseweis
Hi,
Jden Abend hört man etwas vom Datenskandal der DB. Aber man hört immer nur, dass die Bahn die Adressen von Mitarbeitern und Lieferanten abgeglichen hat. Wogegen hat da die Bahn verstoßen, dass es ein Skandal ist?
Schönes Wochenende
Naseweis
Ein Link
Hi!
Weil ich gerade den Newsletter bekommen habe 
http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1233…
VG
Guido
Hallo,
das sind datenschutzrechtliche Nebenschauplätze:
Die Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH findet keinen Niederschlag in dem Verfahrensverzeichnis nach § 4 g i. V. m. § 4 e BDSG.
Die Aufsichtsbehörde geht davon aus, dass die Network Deutschland GmbH teils Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke betrieb, teils eine geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung (Detekteitätigkeit). Allerdings sei etwa kein berechtigtes Interesse der verantwortlichen
Stelle gemäß § 29 BDSG an Datenübermittlungen anzunehmen, wenn die Daten auch anonym hätten übermittelt werden können. Bei den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sei auch zu berücksichtigen, dass das arbeitsrechtliche Schutzrecht die Einschaltung des Betriebsrats oder datenschutzrechtliche Schutzrechte wie die Vorabkontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht umgesetzt wurden, auch habe die Deutsche Bahn AG personenbezogene Daten an eine Stelle übermittelt, deren Arbeitsweise ihr unbekannt war. Mitunter wurde eine Aufzeichnung des berechtigten Interesses, wie es § 29 Abs. 2 letzter Satz BDSG fordert, nicht durchgeführt.
Weder die Network Deutschland GmbH noch die Deutsche Bahn AG haben nach Abschluss des Verfahrens die Betroffenen, deren Täterschaft sich nicht bestätigt hat, nach § 33 BDSG benachrichtigt.
VG
EK