Hallo an alle www-ler …
Wer kann mir da weiterhelfen -
Die db-limits von Motorrädern sind soweit ich weiß ja Baujahrabhängig -
kennt jemand da die genauen Baujahrgrenzen mit den passenden db-limit´s …
Bzw. den oder die passenden Paragraphen aus der StVzO.
Oder einfach gefragt - wie laut darf man bei welchen Baujahr werden?!? …
MfG - und danke für evtl Info´s
Hi!
EZ bis 13.09.53 90 Phon
20.05.56........87 Phon
31.12.56........84 Phon
12.09.66........82 Phon
30.09.83........84 dB(A)N
30.09.90........82 dB(A)N
30.09.95........82 dB(A)N
ab 01.10.95.....80 dB(A)N
Gruß
Beowolf
Oder einfach gefragt - wie laut darf man bei welchen Baujahr
werden?!? …
Das kannst du so pauschal nicht sagen. Wenn du heute ein Motorrad baust, welches 120dB hat (Übertreibung macht anschaulich) und das KBA erteilt dir dafür eine Betriebserlaubnis, dann ist gut.
Wenn deine Maschine aus dem Jahre 1955 eine Lautstärke von 50 dB eingetragen hat und du änderst sie, so dass es jetzt 70 dB werden, dann erlischt damit die Betriebserlaubnis.
MfG - und danke für evtl Info´s
Bitte