DB Lounge - ab wann darf man rein?

Hallo,

mein Kumpel und ich sind große Fans der DB Lounge und haben in unserer Freizeit nichts besseres zu tun, als in der Gegend rumzufahren. Nun haben wir mal eine Frage. Wenn wir uns eine Fernverkehrsfahrkarte 1. Klasse von Frankfurt Hb (RMV) nach Frankfurt Flughafen (RMV) kaufen, haben wir dann Eintritt zur DB Lounge? Oder müssen wir uns eine Fahrkarte nach Mainz (RNN/RMV Übergangstarif) oder nach Bingen (RNN) kaufen? Geht das überhaupt wenn man in Frankfurt losfährt?

Wenn jemand unser Hobby teilt oder vielleicht sogar eine Antwort auf diese sehr aussergewöhnliche und komplizierte Frage weiss, dann würden wir uns sehr freuen

Lg
Valentin

Servus,

jede Fernverkehrsfahrkarte 1. Klasse berechtigt zum Eintritt. - z.B. auch Mainz-Wiesbaden mit ICE.

„Fernverkehr“ bezieht sich hier auf die Zuggattungen, nicht auf die Entfernung.

Schöne Grüße

MM

Das ist ja super! Aber bist du dir wrklich sicher, irgendwo habe ich gelesen, dass das nicht geht, wenn Start und Ziel in einem Tarifverbund (Frankfurt Hbf und FFM Flughafen) liegen. Stimmt das?

Servus,

die Dehback selber sagt „Fernverkehrsfahrkarte 1. Klasse“. Versuch macht kluch.

Schöne Grüße

MM

Hi Fred,

in die DB Lounge kommt ihr, nur um den 1. Klasse-Bereich betreten zu dürfen, braucht ihr ein Ticket mit Start oder Ziel außerhalb des Verbundes.

Siehe hier:
http://www.bahn.de/p/view/service/1klasse/lounge.shtml
Auch Wikipedia beschreibt das sehr ausführlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/DB_Lounge#Zugang

Viel Spaß!
Chris

Fernverkehrstickets im Verbundbereich
Servus,

in Deinem Link zur DB und auch bei Wiki (mir ist neu, dass die Beförderungsbedingungen der DBAG jetzt von Wikipedia gemacht werden…) steht „Fernverkehrsfahrkarte“. Wenn man mit dem ICE von FFm Hbf nach FFm Flughafen Fernbf fährt, benötigt man eine Fernverkehrsfahrkarte. Verbundfahrausweise gelten nicht.

Beide Bahnhöfe liegen im Bereich des RMV. Und nun?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

mir ist neu, dass die Beförderungsbedingungen der DBAG jetzt von Wikipedia gemacht werden…

:wink: Den Link habe ich auch nur zur Verdeutlichung gepostet. Dort wird der Inhalt einfach ausführlicher und für jeden verständlich geschrieben. Sie schreiben aber auch nichts anderes als die DB.

Wenn man mit dem ICE von FFm Hbf nach FFm Flughafen Fernbf fährt, benötigt man eine Fernverkehrsfahrkarte. Verbundfahrausweise gelten nicht.

Schon richtig. Ich habe aber vom 1. Klasse- Bereich geschrieben. Dazu ist zu lesen:
Zu den 1.Klasse-Bereichen der DB Lounges Berlin, Hamburg, München und Frankfurt/M. Hbf haben ausschließlich Reisende mit einer gültigen DB Fernverkehrsfahrkarte 1. Klasse ( ausgenommen sind Fahrkarten mit Start und Ziel innerhalb der Gebiete der jeweiligen Verkehrsverbünde ) Zutritt…

Das hat ja nichts mit Verbundsausweisen zu tun.

Gruß
Chris

Servus,

da hast Du allerdings recht: Der Wald ist voller Wunder, und wenn die Dehback an einer Stelle sorum sagt, heißt das nicht, dass sie nicht an anderer Stelle ganz anders sagen kann.

Vielleicht hat sie ja inzwischen den Betrieb von Wartesälen 1. Klasse als Kerngeschäft entdeckt. Sozusagen als Ausgleich für die wegbröselnde Kompetenz im Transport von Reisenden.

Denkt sich Antek: Is egal - fährt sich auch per Wartesaal…

Schöne Grüße

MM

Danek für eure ausführliche Info, jetzt weiss ich bestens Bescheid :wink: