DB Preisnacherhebung in diesem Fall rechtens?

Eine Frage zu Unstimmigkeiten von einer Freundin mit der Deutschen Bahn:

Und zwar ist sie Studentin und fährt seit einigen Semestern, sprich Jahren, schon mit der Bahn in die Uni. Dazu kann sie entweder einen RE nehmen, der durch fährt, oder in Herford umsteigen. Kürzlich ist sie auf dem Rückweg mal wieder in Herford umgestiegen (Strecke bis Minden/Westf) und wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle hat ihr der Schaffner (der wirklich SEHR genau kontrolliert; er hat ihr vor Ewigkeiten schonmal eine 40-Euro-Strafe aufgebrummt, weil sie ihren Personalausweis nicht dabei hatte) dann mitgeteilt, dass sie mit besagtem Studentenausweis nicht die komplette Strecke fahren dürfe, sondern den Teil Herford - Löhne bezahlen müsste, da der Studiausweis den nicht abdeckt.
Das alleine war schon überraschend. Im Nachhinein stellte sich aber heraus, dass das den Tatsachen entspricht, die Angaben auf dem Studiausweis sich irgendwann geändert haben müssen und sie demnach unwissentlich schon seit Längerem „schwarz gefahren“ ist. Es hat aber nie ein Schaffner bei den Kontrollen etwas gesagt !! Und sie selbst hat es dementsprechend nicht jedes Semester aufs Neue geprüft. Jedenfalls ist es also garkein Problem, dass der Schaffner auf diese Tatsache aufmerksam gemacht hat und den Fahrpreis verlangt hat.
ABER: er hat dann im Zug die drei Euro für die Fahrt abkassiert, hat gesagt sie soll den Sachverhalt nochmal per Email an die Stelle für Preisnacherhebungen schildern und damit sei die Sache erledigt.
Ungefähr drei Wochen später kam dann prompt die Aufforderung sie solle, mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Kunden (Ironie?!) die restlichen 37 Euro zahlen! Daraufhin schickte man einen Widerspruch los, in dem der Sachverhalt nochmal ordnungsgemäß erklärt und alle Angaben gemacht wurden (auch die Nummer von dem Schaffner, die auf dem Bon ausgedruckt war) und nochmals betont wurde, dass sie es garnicht nötig habe und noch nie vor hatte schwarz zu fahren und dass das unwissentlich passiert ist und sie nicht mit vorsätzlichen Schwarzfahrern „gleichbehandelt“ werden möchte.
Jetzt hat sich die Bahn erneut gemeldet und besteht immer noch auf die Zahlung, da es offensichtlich egal sei aus welchen Gründen man „ohne gültigen Fahrausweis“ die Bahn nutzt. Dabei war der Studiausweis nur für diese Teilstrecke offensichtlich ungültig und der Obolus wurde ohne Murren entledigt. Plus: der Aussage des Schaffners nach sollte die Sache damit erledigt sein!

Ist das richtig so? Muss sie das tatsächlich zahlen?
Das ist (außer der Sache mit dem Personalausweis) das erste Mal, dass sie „schwarz gefahren“ ist und das auch noch aus Unwissenheit heraus. Im Anschluss an die Sache hat sie natürlich immer ordentlich ein Ticket gezogen, wenn sie wieder über Herford gefahren ist. Und trotzdem wird sie behandelt wie jeder, der’s mit Absicht tut. Dabei verdienen die gut an ihr und gemessen an den vielen Stunden des Wartens und Ärgerns über die Bahn, schulden DIE eigentlich IHR noch was! :wink:

Aber im Ernst: ist in diesem Fall die so pauschale Beurteilung richtig und der Forderung der Bahn nachzukommen?
Danke für eventuelle Tipps!

Hallo,

da es offensichtlich egal sei aus welchen Gründen man „ohne gültigen
Fahrausweis“ die Bahn nutzt.

Eben. Wie überall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Die Zugbegleiter haben aber einen gewissen Ermessensspielraum und können es auch schon mal bei einer Nachzahlung belassen. Gerade bei regelmäßigen Nutzern erwartet man aber schon, daß sie sich besser auskennen, als der Gelegenheitsnutzer, der aus versehen in den IC(E) einsteigt, obwohl er nur ein Nahverkehrsticket hat.

Cu Rene