[DBA] Arbeit in CH, Wohnsitz in D

Liebe Steuerexperten,

Ich habe ein paar Fragen zu folgender Konstellation:

Ein Ehepaar (Mann: Steuerklasse 3, Frau: 5) hat seinen Wohnsitz in D.
Der Mann wird befristet fuer ein Jahr eine Vollzeitstelle in CH
annehmen. Der gemeinsame Wohnsitz in D bleibt bestehen. Die Frau ist
Studentin (und verdient entsprechend wenig).

Ich vermute, der Mann muss auf alle Faelle Steuern in CH zahlen,
richtig? Wie wird das Einkommen der Frau fuer die Steuer angerechnet?
Muss die Frau bei ihrer Steuererklaerung das Einkommen des Mannes in
CH angeben? Umgekehrt, ist das Einkommen der Frau fuer die schweizer
Steuererklaerung des Mannes relevant? Beeinflusst diese Konstellation
die Wahl der Steuerklassen, d.h. ist es guenstiger, in andere Klassen
zu wechseln (oder ist man gar gezwungen)? Ist diese Steuersituation
hinreichend kompliziert sodass sich ein Steuerberater lohnt?

Vielen herzlichen Dank fuer eure Antworten!
Gruss,
Marco

Hallo M.B.,

Ich vermute, der Mann muss auf alle Faelle Steuern in CH
zahlen,
richtig?

Da vermutest du falsch.
Denn ihm wird in der CH nur eine Quellenstuer von 4,5% abgezogen.
Er versteuert nach wie vor in Deutschland und die Quellensteuer wird vom Finanzamt in Deutschland angerechnet.

Und eigentlich ist es gar nicht viel komplizierter wie früher.

Was für eine Aufenthaltsbewilligung hat der Mann? „L“ oder „G“?

Gruss Ivo

Lieber Ivo,

vielen Dank fuer die Antwort.

Was für eine Aufenthaltsbewilligung hat der Mann? „L“ oder
„G“?

Da es sich um eine Universitaetsstelle im Zuge der Promotion handelt
(d.h. mit Studentenstatus), ist es wohl die Aufenthaltsbewilligung
„B“.

Ich dachte, man kann waehlen, in welchem Land man die Steuern zahlt?
Was ist denn guenstiger?

Beste Gruesse,
Marco