Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite am Theater und habe mit vielen ausländischen
Künstlern zu tun. Da ich bei den Künstlern die Ausländersteuer abziehen muss, bin ich mir sehr unsicher ob ich z.B. auf Reisekosten, Übernachtung und Tagegeldern die Ausländersteuer einbehalten muss oder bezieht sich die Ausländersteuer nur auf das Honorar.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Doris