ich arbeite am Theater und habe mit vielen ausländischen
Künstlern zu tun. Da ich bei den Künstlern die Ausländersteuer abziehen muss, bin ich mir sehr unsicher ob ich z.B. auf Reisekosten, Übernachtung und Tagegeldern die Ausländersteuer einbehalten muss oder bezieht sich die Ausländersteuer nur auf das Honorar.
Ja, ja, diese Abkürzungen!
Mit DBA kann halt eben auch das „Doppelbesteuerungsabkommen“ gemeint sein, dass Deutschland mit diversen Ländern auf diesem Erdball abgeschlossen hat, um das zu vermeiden, was es im Namen trägt: BürgerInnen sollen eben nicht doppelt Steuern zahlen.
Bei ausländischen Künstlern, die in Deutschland auftreten, zahlt der Veranstalter (in der Regel) bei einer Gage von mehr als 250,- Euro auf alle Gagen und künstlerbezogenen Nebenkosten (Reisekosten etc.) 15% „Ausländersteuer“ und darauf noch mal 5,5% Solidaritätszuschlag.