DBA - Ausländersteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite am Theater und habe mit vielen ausländischen
Künstlern zu tun. Da ich bei den Künstlern die Ausländersteuer abziehen muss, bin ich mir sehr unsicher ob ich z.B. auf Reisekosten, Übernachtung und Tagegeldern die Ausländersteuer einbehalten muss oder bezieht sich die Ausländersteuer nur auf das Honorar.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Doris

Hallo Doris

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruss Beat

sorry,
mit Stichwort DBA ist Datenbankadministrator gemeint, hat nichts mit
deinem Thema zu tun.
Kann dir nicht weiterhelfen.

gruss
guido

Hallo Doris,

da habe ich keine Ahnung. Frage einfach beim Finanzamt nach. Da erhälst Du eine korrekte Antwort.

Lieben Gruß
Marion

Ja, ja, diese Abkürzungen!
Mit DBA kann halt eben auch das „Doppelbesteuerungsabkommen“ gemeint sein, dass Deutschland mit diversen Ländern auf diesem Erdball abgeschlossen hat, um das zu vermeiden, was es im Namen trägt: BürgerInnen sollen eben nicht doppelt Steuern zahlen.
Bei ausländischen Künstlern, die in Deutschland auftreten, zahlt der Veranstalter (in der Regel) bei einer Gage von mehr als 250,- Euro auf alle Gagen und künstlerbezogenen Nebenkosten (Reisekosten etc.) 15% „Ausländersteuer“ und darauf noch mal 5,5% Solidaritätszuschlag.

Liebe Grüße, Andreas Finkler

tut mir Leid, ich habe die Frage erst jetzt gesehen.

Und mit der Ausländersteuer kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.