Hi,
Fakten:
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Ich bin Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz.
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Angestellt bin ich bei einer schweizer Beratungsfirma mit Sitz in der Schweiz deren Muttergesellschaft den Sitz in München hat.
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Ich arbeite zur Zeit auf einem Projekt in Deutschland bei einem deutschen Kunden.
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Ich musste eine „Arbeitnehmerüberlassung“ unterschreiben.
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Meinen Lohn erhalte ich von meiner Firma in der Schweiz, inkl. der Umsatzbonuskomponente. Das Accountmanagement des dt. Kunden liegt aber bei unserer deutschen AG in München, die dann einen Teil des Fakturaeinkommens an die Schweiz AG weiterleitet.
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Als Unterkunft habe ich eine Projektwohnung welche von unserer deutschen AG angemietet ist.
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Ich reise normalerweise jedes Wochenende zurück in die Schweiz.
Nun habe ich mich etwas mit dem DBA CH (vor allem Art. 15 und 15a) auseinandergesetzt.
Einerseits gibt es die 183 Tage Regelung. Andererseits die 60 Tage Regelung für Grenzgänger.
Nun die Fragen:
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Wie ist Grenzgänger genau definiert? Wann ist man ein Grenzgänger?
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Falls man ein Grenzgänger ist, dann kann man auch mehr als 183 Tage in Deutschland sein und dennoch in der Schweiz besteuert werden, sofern man an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr an den Wohnort zurückkehrt?
Besten Dank schon im Voraus!