Hallo,
folgender Sachverhalt:
Man hat 5 Monate in Australien gelebt und einige Zeit auch dort gearbeitet. Der Aufenthaltszeitraum ist September 2010 bis Ende Januar 2011. Während dieser Zeit wurde 3 Monate bei einer australischen Firma gearbeitet. Wie verhält es sich mit der hiesigen Versteuerung?
Die Person wird in Australien ganz normal versteuert, aber werden die Einkünfte auch für das Steuerjahr 2010 in Deutschland noch einmal besteuert? Das Problem ist, dass man ja weniger als 183 Tage in Australien gelebt hat und die darauf ausgelegte Regelung greift also in diesem Fall nicht. Gleichzeitig ist es aber auch noch so, dass (wenn in Deutschland die australischen Einkünfte bis zum 31.12.2010 angerechnet werden) im Jahre 2010 weniger als der Freibetrag von 8004 Euro erwirtschaftet wurde. Würde das im Endeffekt keine Besteuerung zur Folge haben?
Wäre sehr dankbar, wenn jemand bezüglich der Versteuerung weiterhelfen könnte.
Vielen Dank im Voraus!