Hallo zusammen,
möchte mal meine Steuerkenntnisse erweitern und habe mal ne Frage zur Entsendung von Arbeitnehmern ins EU Ausland.
Angenommen ein Arbeitnehmer wird ins EU Ausland zur Fertigstellung eines Produktes entsendet. Dieser bleibt über 183 Tage in z.b. Frankreich. In Deutschland wird dieser von der Lohnsteuer befreit, da ja bekanntlich Deutschland mit Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat.
Da der Arbeitnehmer doch weiterhin Gehalt von seinem deutschen Unternehmen erhält muss das doch versteuert werden.
Wo meldet man solche Fälle an?
Damit eine besteuerung in z.b. Frankreich erfolgt?
vielen Dank
Die DBA findet man wie folgt:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_318/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/001.html)
Naja aber die DBA klärt ja nicht die frage wo die Steuern im Ausland abzuführen sind bzw. an welcher amtlichen Stelle sich man melden muss…!
Servus H.,
grundsätzlich ist mit Überschreitung der 183 Tage das Besteuerungsrecht für das Gehalt klar in F, das ist richtig.
In Frankreich gibt es keinen Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist für seine Steuern selber verantwortlich. Zuständig ist dabei das jeweils örtliche Finanzamt, genannt trésor public. Die örtliche Gliederung ist meines Wissens genau gleich wie die der Präfekturen: Wo es eine préfecture bzw. eine sous-préfecture hat, hat es auch einen trésor public.
Vorsicht! Der IR ist zwar einfacher aufgebaut als die ESt, aber die Fristen für die Erklärung des IR sind enger als in D (31.03.??) und werden auch rigoros durchgesetzt. Es gibt im Februar im Zeitschriftenhandel haufenweise Anleitungen zur Erklärung des IR, es ist ganz unüblich, als Arbeitnehmer einen Steuerberater zu bemühen (diesen Beruf gibts in dem Sinn in F auch nicht, das Analog dort ist der „expert comptable“ = „Buchhaltungsexperte“).
Schöne Grüße
MM
Servus nochmal,
hier zwei Links, die vielleicht helfen können:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/plan
(dort unter „particuliers“ einsteigen)
und
http://www.leparticulier.fr/vdq/impots/index.asp?id_…
und, allgemeiner, für noch mehr Länder:
http://www.psinavigator.org/psi/statik/deu636021.html
Schöne Grüße
MM
Hallo,
bestend Dank somit wurde meine Frage perfekt beantwortet.
Demnach muss ein deutscher Arbeitnehmer sich nur beim dortigen Finanzamt melden… Finde das Thema super komplex vorallem wenn man der französischen Sprache nicht wirklich mächtig ist…
Demnach Erfolgt eine versteuerung in F wie folgt:
Arbeitnehmer bekommt Geld vom Arbeitgeber, der Arbeitnehmer legt beim „Finanzamt“ in F seine Lohnabrechnung oder Steuererklärung vor. Und die sagen dem Arbeitnehmer wieviel er abführen muss!
Sind i.d.R unsere Steuerberater in Deutschland in der Lage die Steuererklärung nach französischen Recht zu erstellen und diesen auch bei den französischen Behörden anzumelde?
Mit besten Grüßen
Servus,
Sind i.d.R unsere Steuerberater in Deutschland in der Lage
die Steuererklärung nach französischen Recht zu erstellen und
diesen auch bei den französischen Behörden anzumelden?
Sie sind selten - im wesentlichen in grenznahen Gegenden, wo es im Rahmen von beratender Tätigkeit in einzelnen Fällen notwendig sein kann, die Besteuerung in den beiden Ländern zu vergleichen - dazu in der Lage und normalerweise - wenn sie nämlich nicht gleichzeitig expert comptable nach französischem Recht sind oder mit einem solchen assoziiert sind - auch nicht dazu berechtigt.
Eine Möglichkeit ist, sich an eine international operierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wenden (unter den großen ist Mazars & Guérard eine, die nicht in den US, sondern in F „daheim“ ist) - das kann aber leicht ziemlich sattes Geld kosten.
Alternativ kann man sich an einen grenznah angesiedelten expert comptable in F wenden, wo zumindest das ganze Elsass entlang von Wissembourg bis St. Louis viele sitzen, die gut Deutsch können - ein alemannischer Akzent wird da nichts ausmachen…
Schöne Grüße
MM
weitere Links Frankreich
Hallo,
die Links von Martin waren mir auch neu…
Nun aus meiner Linkliste zu Frankreich -leider ist eine wirklich gute Seite, die das französische Steuerrecht auf Deutsch erklärte, eingestellt worden:
Informationen zum französischen Steuerrecht finden sich unter folgenden Links:
http://www.minefi.gouv.fr
http://www.finances.gouv.fr
Zur Höhe der frz. ESt recht einfach dargestellt bei http://www.lesechos.fr/patrimoine/guide/FIS24.html und etwas ausführlicher bei
http://impotrevenu.com
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/servi…
wohl eine private Seite
http://www.frankreich-experte.de/modules.php?name=We…
http://www.google.de/search?q=Arbeiten+in+Frankreich…
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…
Ich hoffe, das hilft ein wenig.
Schöne Grüße
C.
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