angenommen ein Freiberufler hat in Deutschland Ansparrücklagen gebildet.
2 Jahre später arbeitet er für ein Kalenderjahr im Ausland.
Kann er dann sein Einkommen im Ausland versteuern UND gleichzeitig seine Ansparrücklagen auflösen in Deutschland und in Deutschland seine Einkommenssteuererklärung einreichen? In D dann aber ohne die Einnahmen aus dem Ausland?
Wie funktioniert so etwas überhaupt mit den Steuererklärungen, wenn ein Freiberufler für ein Jahr im Ausland arbeitet?
also nehmen wir doch einmal folgendes an. Der Freiberufler sei ein IT-Consultant (also keine gewerbliche Tätigkeit wie Programmieren oder Ähnliches) und er arbeitet in
a) der Schweiz
b) einem EU-Land (wie z.B. Österreich)
c) oder einem Nicht-EU-Land wie den USA oder Südafrika
dass kann man leider nicht Bspw. beantworten, weil es hier wohl auf die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und dem betreffenden Staat geht. Da hat selbst die EG-Mitgliedschaft keine Auswirkung. Aber hier Glück gehabt, alle DBA (also D mit CH, A, USA) regelns gleich, mutmaßlich, weil man hier dem OECD Musterabkommen folgt.
Also, wenn in CH (u.a.) Einkünfte erzielt werden, sind die tendenziell in D zu versteuern, es sei denn es liegt eine „feste Einrichtung“ vor. (Art. 14 DBA - alle). Das kann man nur mittels der konkreten Gegebenheiten mit Sicherheit beantworten. Insoweit sollte man ggf. einen Steuerberater im konkreten Fall bemühen, der sich zudem mit ausländischen Recht auskennt. Mutmaßlich werden solche im Süddeutschen Raum (für CH/AT) sitzen.