[DBA] GB: wo Steuern bei Entsendung zahlen?

Hallo zusammen,

Angestellter A wird von seiner Firma für 1,5 Jare nach London entsendet, um dort für einen Verband zu arbeiten. Sein Gehalt bezieht er weiterhin auf ein deutsches Konto von seinem deutschen Arbeitgeber. Dieser zahlt ohm auch die Wohnung in England.

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Dt. und UK wird er aufgrund des mehr als 183 Tage dauernden Aufenthalts in UK steuerpflichtig. Sein Unternehmen hat daher für die Zeit der Entsendung eine Freistellung von der Lohnsteuer in Dt. erwirkt. Ihm wurde dann gesagt, er müsse sich in London von der zuständigen Finazbehörde eine National Insurance Number holen und die Besteuerung dann aufgrund der Gehaltsnachweise entsprechend durchführen. Beim Lesen im Netz bekommt man allerdings verschiedene Hinweise darauf, dass die englischen Steuerbehörden an einer Besteuerung von im Ausland erwirtschfteten und auch nicht auf englische Bankkonten gezahlten Einkommen nicht interessiert sind.
Wie verhält man sich nun richtig, zumal eine Besteuerung in England schon wegen der günstigeren Steuersätze eigentlich charmant wäre.
Wohin kann sich A wenden?

Vielen Dank

Hallo zusammen,

Angestellter A wird von seiner Firma für 1,5 Jare nach London
entsendet, um dort für einen Verband zu arbeiten. Sein Gehalt
bezieht er weiterhin auf ein deutsches Konto von seinem
deutschen Arbeitgeber. Dieser zahlt ohm auch die Wohnung in
England.

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Dt. und UK
wird er aufgrund des mehr als 183 Tage dauernden Aufenthalts
in UK steuerpflichtig. Sein Unternehmen hat daher für die Zeit
der Entsendung eine Freistellung von der Lohnsteuer in Dt.
erwirkt. Ihm wurde dann gesagt, er müsse sich in London von
der zuständigen Finazbehörde eine National Insurance Number
holen und die Besteuerung dann aufgrund der Gehaltsnachweise
entsprechend durchführen.

soweit alles richtig, wichtig ist aber noch, ob die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch einen beibehaltenen Wohnsitz weiterbesteht

Beim Lesen im Netz bekommt man
allerdings verschiedene Hinweise darauf, dass die englischen
Steuerbehörden an einer Besteuerung von im Ausland
erwirtschfteten und auch nicht auf englische Bankkonten
gezahlten Einkommen nicht interessiert sind.

Damit ist die Regelung gemeint, dass Einkünfte im Quellenstaat nicht oder nur teilweise freigestellt werden, wenn die Einkünfte im ausländischen Ansässigkeitsstaat nach dessen innerstaatlichem Recht nur mit ihrem dorthin überwiesenen Betrag steuerpflichtig sind (sog. remittance-base-Prinzip). Sowas ist geregelt in Art. II Abs. 2 DBA Großbritannien 1964/70
Mit dieser Info sollte der Angestellte mal sein Lohnbüro bzw. den Steuerberater konfrontieren.
Fundstelle: Ertragsteuerliche Auswirkungen der sog. Rückfallklauseln in einigen DBA, FinMin Brandenburg, 28.07.2005, 35-S 1300-8/02
Im Netz habe ich das nicht gefunden, ein Steuerberater kann das aber in seinen Nachschlagewerken finden.

Entscheidend ist also auch, welcher Staat Ansässigkeitsstaat ist.

Wohin kann sich A wenden?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Schöne Grüße
C.

soweit alles richtig, wichtig ist aber noch, ob die
unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch einen
beibehaltenen Wohnsitz weiterbesteht

Der Wohnsitz in Deutschland wir beibehalten, allerdings auch eine Wohnung in GB genommen, in der sich aufgrund der Taetigkeit auch haeufiger aufgehalten wird.

Hallo,

Der Wohnsitz in Deutschland wir beibehalten, allerdings auch
eine Wohnung in GB genommen, in der sich aufgrund der
Taetigkeit auch haeufiger aufgehalten wird.

Dann liegt unbeschränkte Steuerpflicht sowohl in Großbritannien als auch
in Deutschland vor. Deutschland ist der Ansässigkeitsstaat, da die Entsendung nur 1,5 Jahre dauert und die wirtschaftlichen Beziehungen in Deutschland verbleiben.

Wird bei der Veranlagung in Deutschland nicht nachgewiesen, dass der Lohn in Großbritannien versteuert wurde, ist dieser in Deutschland zu versteuern nach § 50 d Abs. 8 EStG.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p50d.html

Bei den Verhandlungen über die Entsendung ist oft auch Gegenstand der Verhandlung, ob der Arbeitgeber die Steuerangelegenheiten regelt bzw. die Seuerberater (deutscher und britischer) bezahlt…

Schöne Grüße
C.