DBA: In welchem Staat sind die Steuern abzuführen

Arbeitgeber ist in der Schweiz und Wohnsitz ist in Deutschland mehr als 600 KM von der Schweizer Grenze entfernt - also kein Grenzgänger. Anstellung und Bezahlung bei Schweizer Firma als Angestellter. Sozialabgaben und Quellensteuern werden auf das volle Jahresgehalt in der Schweiz abgezogen. Die ersten 9 Monate wurden in Auftrag des Schweizer Arbeitgebers ununterbrochen in der Schweiz und die letzten drei Monate überwiegend in Deutschland und tageweise in der Schweiz gearbeitet. Während des Jahres gab es Wochenendaufenthalten in Deutschland. Frage: Sind für die in Deutschland gearbeiteten Tage in Deutschland Steuern zu zahlen?

Hi,

Der Sachverhalt ist unvollständig. Während der ersten 9 Monate muss der AN doch irgendwo geschlafen haben und ich nehme an, in der Schweiz, deshalb Wohnsitz in der Schweiz auch vorliegend. Oder war er nur in Hotels untergebracht…?

Gibt es eine Familie (Ehefrau, Kinder)? Wohnt die in Deutschland?

Wenn, wie anzunehmen ist in Deutschland noch weiterhin engere Beziehungen (=Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist, dann ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat. Wird die Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat ausgeübt (letzte 3 Monate), so hat Deutschland für die Tage der Tätigkeit in Deutschland das Besteuerungsrecht. Die Schweiz muss anteilig den Lohn steuerfrei stellen.

Der Arbeitslohn für die Tätigkeit in der Schweiz ist bei der deutschen Veranlagung als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt zu behandeln.

Schöne Grüße
C.