Ein Steuerpflichtiger arbeitet vorübergehend für ein Jahr in Schweden. Bei Überschreiten einer gewissen Tage-Grenze (welcher?) wird vom Arbeitgeber nicht mehr die deutsche sondern die schwedische Lohnsteuer einbehalten, wie ich hörte.
Kann/Muss der Stpfl. trotzdem in D eine ESt-Erklärung abgeben und wie wird die gezahlte schwedische Lohnsteuer verrechnet?
Wenn man sich Art. 15 Abs. 1 durchliest, stellt man fest, dass der Lohn grundsätzlich in Schweden zu versteuern ist.
Ausnahme: Es trifft Abs. 2 zu.
Der Arbeitnehmer hält sich nicht mehr als 183 Tage in Schweden auf (inkl. Wochenenden, Urlaub, etc)
und (!) es ist kein schwedischer Arbeitgeber
und (!) der Arbeitgeber hat dort keine Betriebsstätte, von der aus der Lohn gezahlt wird.
Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Lohn in Deutschland zu versteuern.