Hallo,
ich interessiere mich - rein theoretisch - für das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Mal angenommen, Herr X ist bei einer deutschen Firma angestellt und arbeitet seit einiger Zeit für diese in der Schweiz. Lohnabrechnung, Steuern, Krankenversicherung ist alles in D.
Solange Herr X sich nicht mehr als 183 Tage in der Schweiz aufhält, ist alles ok. Aber was passiert, wenn er länger dort bleiben soll.
> Sind die 183 Jahre auf ein Kalenderjahr zu sehen oder wird über Neujahr weitergezählt?
> Falls weitergezählt wird, verfallen die gesammelten Tage irgendwann?
> Was sind die Konsequenzen, wenn man die 183 Tage erreicht?
- Gehalt muss in D und CH versteuert werden (also doppelt)???
- künftiges Gehalt wird nur noch in CH versteuert? (das könnte ja sogar besser sein…)
- Wie sieht es dann mit dem Lohnsteuerausgleich in D aus?
- Insbesondere wenn Herr X noch eine in D arbeitende Ehefrau hat, mit der er bisher gemeinsam veranlagt wird?
Ich würde mich sehr über eine erste Informationen zu diesem doch sehr komplexen aber auch spannenden Thema freuen!
Danke schonmal,
die Lisa