Hallo zusammen,
Ein Pensionär plant im Jahre 2007 mit seiner Familie mit 3 schulpflichtigen Kindern überwiegend in Thailand zu wohnen und zu leben. Der Wohnsitz in Deutschland soll aber NICHT aufgegeben werden, er will also nicht auswandern.
Es wird eine Beamtenpension bezogen, die vom Dienstherrn mit z.Z. Lohnsteuerklasse III + Kinderermäßigung versteuert wird. Es ist mir bewußt, dass das deutsche Kindergeld und die Familienzuschläge für die Kinder dann wegfallen werden.
FRAGEN:
- Kann bei einem überwiegenden Aufenthalt in Thailand (die Kinder gehen dann auch dort zur Schule usw.) weiter die günstige Steuerklasse III + Kinderfreibeträge hier in Deutschland in Betracht kommen, und was für Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt werden (amtliche Nachweise z.B. für Schulbesuch)?
- Hat jemand eigene Erfahrungen und Tipps?
Freundliche Grüße
Günter Sick