[DBA] Thailand Pensionär und Auslandsaufenthalt

Hallo zusammen,
Ein Pensionär plant im Jahre 2007 mit seiner Familie mit 3 schulpflichtigen Kindern überwiegend in Thailand zu wohnen und zu leben. Der Wohnsitz in Deutschland soll aber NICHT aufgegeben werden, er will also nicht auswandern.
Es wird eine Beamtenpension bezogen, die vom Dienstherrn mit z.Z. Lohnsteuerklasse III + Kinderermäßigung versteuert wird. Es ist mir bewußt, dass das deutsche Kindergeld und die Familienzuschläge für die Kinder dann wegfallen werden.
FRAGEN:

  • Kann bei einem überwiegenden Aufenthalt in Thailand (die Kinder gehen dann auch dort zur Schule usw.) weiter die günstige Steuerklasse III + Kinderfreibeträge hier in Deutschland in Betracht kommen, und was für Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt werden (amtliche Nachweise z.B. für Schulbesuch)?
  • Hat jemand eigene Erfahrungen und Tipps?
    Freundliche Grüße
    Günter Sick

Hallo,

dein persönlicher Fall hier nicht behandelt werden.

Aber wenn sich irgendein Pensionär das DBA mit Thailand durchliest, wird er in Art. 17 feststellen, dass die Pension in Deutschland zu versteuern ist:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Die Steuerklasse III kann dieser Pensionär natürlich nur dann behalten, wenn auch die Ehefrau in Deutschland steuerpflichtig ist.
Sprich, sie muss ihren Wohnsitz hier behalten.

Die Kinder auf der Lohnsteuerkarte spielen nur eine untergeordnete Rolle, dadurch mindert sich ein wenig der Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer.

Gruß

Petz