DBA, USA, Nichtselbständige Arbeit

Wer weiss wo man Ausländiche Einkünfte aus N (USA Doppelbesteuerungsabkommen) in der Erklärung 2010 angibt?

Gehen wir von folgenden fall aus, dass jemand nur für 3 monate in den USA war und dort ein Praktikum (mit Entgeld) absolviert hat. Eine Steuerklärung in den USA wurde gemacht. Wo trägt man diese Einkünfte ein??? Ganzjährich in D angemmeldet. DAnke im Voraus (Rest in D als N gearbeitet

Hi,

Auf der Anlage N, etwa Mitte, als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit steuerfrei nach Doppelbesteuerungsabkommen. Der Arbeitslohn wird als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt. Anlage W oder Steuererklärung mit Zahlungsnachweis amerikanische Steuer sind beizulegen.

Wenn damit im Zusammenhang stehende Werbungskosten angefallen sind, stellt man sie auf einem separaten Blatt zusammen. Diese mindern nur die Progressionseinkünfte.

Schöne Grüße
C.