Mann stelle sich folgende Situation vor:
Ein in Ehepaar, dass derzeit in Deutschland gemeinsam steuerlich veranlagt ist, wobei er die Steuerklasse 3 und sie die 5 hat stellt sein Leben um.
Er wird von seiner Firma in Ausland, sagen wir doch einfach mal nach Tschechien versetzt.
Da es sich um eine dauerhafte Versetzung und nicht um eine temporäre Entsendung handelt muss er sein Arbeitseinkommen nun auch dort versteuern.
Könnte in diesem hypothetischen Fall die Ehefrau, die weiterhin in DE lebt und arbeitet nun zurück in die Steuerklasse 1 oder 4?
In den oben genannten Links kann man die gesetzlichen Grundlagen für solche internationalen Fälle nachlesen.
Weitere Aufklärung bringt sicherlich auch eine Suche im Archiv. In jüngtser Zeit werden solche internationalen Fragen durch den Präfix „[DBA]“ gekennzeichnet. Hier wurde schon häufiger erklärt, aus welchen Gründen und mit welchen Methoden eine doppelte Besteuerung vermieden werden kann/soll.