Hallo Lyra,
Ist ja erschreckend viel, was man da macht, wenn ich das mal
so ausdrücken darf…
klar darfst Du. Ich denke, daß die Fülle des Angebots auf Station P2 daran liegt, daß dort die „Härtefälle“ eine Therapie machen. Es gibt aber auch die ambulante Therapie.
Unter dem ersten Link, stand etwas, dass ich folgendermaßen
verstanden habe: Man hat einen Therapeuten und noch jemanden,
der das Training, die Therapie an sich, den Alltag, etc mit
einem bespricht. Hab ich das richtig verstanden??
Ja, auf P2 haben die Patientinnen/Patienten offensichtlich eine Pflegekraft (Krankenschwester, Pfleger), die sie bei den Hausaufgaben und bei der Krisenbewältigung betreut.
Achso, und dass nicht auf Traumata, etc des Patienten
eingegangen wird. Heißt das, dass man nicht nach seiner
Vergangenheit gefragt wird?
So würde ich das nicht sagen. In der 2wöchigen Vorbereitungsphase wird sicherlich auch dies angesprochen werden, damit Therapeuten und Pflegekräfte Bescheid wissen und sich darauf einstellen können. Nur in der Therapie selbst wird ein Trauma nicht „analysiert“. Es geht um die Vermittlung von grundlegenden Fertigkeiten, um Handlungsfähigkeit wiederzugewinnen. Das schließt keineswegs aus (oder ersetzt) die Auseinandersetzung mit dem Trauma zu einem späteren Zeitpunkt.
Und trotzdem in Stufe 2 der DBT
mit Menschen konfrontiert wird, die in der eigenen sozialen
Umgebung ein Problem darstellen?? (z.B. im Falle einer
Vergewaltigung wird diese nicht erfragt, aber eine
Konfrontation mit dem Täter [z.B. Vater] gesucht, um die
erlernten Fähigkeiten im Skillstraining einzuseten???)
Wo hast Du gelesen, daß man auf P2 in der 2. Stufe mit dem Vater konfrontiert wird, der einen vergewaltigt hat? Diese Passage finde ich nicht. Ich denke, daß Du Dir die „Konfrontation“ nicht als so etwas Großes vorstellen solltest, als ob man von jemanden verlangen würde, von heute auf morgen mit dem Vergewaltiger einen netten Plausch zu halten. Es geht mehr um kleinere, alltägliche Probleme.
_ Kann man sich weigern?_
In Kiel ist es offensichtlich so, daß vor der eigentlichen Therapie ein Abkommen zwischen der Therapeutin / dem Therapeuten und dem Patienten / der Patientin getroffen wird: ein Therapievertrag. Da steht dann drin, was die konkreten Therapieziele sein sollen. Welche das sind, wird zusammen besprochen und dann in den Vertrag aufgenommen. Das läuft nicht nach dem Motto: „Du machst das jetzt oder Du fliegst raus.“ Worauf man sich geeignet hat, solte man dann aber auch später durchführen. Sonst macht eine solche Therapie keinen Sinn. Deshalb ist ein übergeordnetes Therapieziel in der DBT, therapiegefährdendes Verhalten abzubauen (also daß man z.B. nicht ständig zu spät zur Therapie kommt oder ganze Stunden „schwänzt“.)
Und wie ist das mit einem „Rausschmiss“? Okay, BPS-Patienten
sind bekanntlich schwierig und darauf ist die Klinik
vorbereitet, aber kann man auch „ZU schwierig“ sein?
3 Antworten:
a) „Patienten können in DBT nicht versagen.“
b) Während einer Krise kann es passieren, daß Patientinnen nicht an den Therapieangeboten teilnehmen wollen oder können. Für den Fall gibt es in Kiel dann die Krisenintervention auf P4.
c) Wenn jemand massiv gegen die Klinikordnung oder die Therapieregeln verstößt, dann kann ich mir vorstellen, daß die Ärzte zu dem Schluß kommen, daß es so keinen Sinn macht. Aber ich weiß wirklich nicht, was BPS-Patientinnen in Kiel machen müssen, damit sie rausgeschmissen werden.
Fühl Dich nicht verantwortlich, mir alles zu erklären zu „müssen“.
O.k.
Beste Grüße,
Oliver Walter