Hallo,
ich suche eine Lösung für ein etwas kompliziertes Problem, das mir seit gestern Magenschmerzen bereitet.
Ende der 80er Jahre bauten wir in der ehemaligen DDR einen Bungalow auf einem schönen Waldgrundstück. Das Grundstück wurde von der Gemeinde W. gepachtet.
Jetzt wollten wir den Bungalow verkaufen, da wir weggezogen sind und das Häuschen nicht mehr nutzen können.
Erst jetzt hörten wir vom Schuldrechtsanpassungsgesetz!
Mir sind einige Sachen nicht klar:
Wenn ich einen Käufer für den Bungalow finde, der in diesen Dreiseitigenpachtvertrag eintritt - wem gehört denn dann der Bungalow? Dem „Käufer“ oder der Gemeinde als Grundstückseigentümer?
Falls es so ist, daß der Gemeinde der Bungalow gehören sollte, wäre es ja fast unmöglich, das Haus zu verkaufen. Wir müssen es aber loswerden, weil wir sehr weit wegwohnen und es nicht mehr nutzen können. Deshalb dachten wir daran, den Bungalow einfach an die Gemeinde zurückzugeben. Nun las ich aber, daß in diesem Fall 100 % der Abrißkosten fällig werden (das kann teuer werden!?!)Also keine gute Idee.
Wie wäre es denn, wenn wir doch einen neuen Pächter fänden, der nach einem Jahr seinen Pachtvertrag wieder kündigt. Muß er dann auch die Abrißkosten tragen?
Wenn sich jemand mit diesem Problem auskennt oder in ähnlicher Situation war, wäre ich sehr dankbar, wenn Ihr mir antwortet.
Vielen Dank
Claudia