DDR-Erbe

Jemand hat 1954 in der DDR ein Erbe von 1500 Ostmark gemacht. Es handelt sich um Erbanteile an einem Grundstück, einer Hypothek und Kontoauflösung. Da er die DDR nicht ordnungsgemäß verlassen hat, wird das Erbe eingefroren.

Nach einem Antrag auf Auszahlung (im Jahr 1992) erhält er einen Bescheid, der sich „Verwaltungsvorschriften zum Gesetz offener Vermögensfragen bezüglich der vollständigen oder teilweisen Auszahlung von staatlich verwalteten Kontoguthaben, die nicht mehr bei Kreditinstituten geführt werden“ nennt.

Das Erbe wird mit Kurs 1 DM : 2 Ostmark ausgezahlt, also 750 DM.

Müssten nicht auch Zinsen von 1954 bis 1992 ausgezahlt werden?

Gruß Frank

Hi Frank!!

Ich bin zwar auf dem Gebiet kein Fachmann, aber:

Warum sollte die BRD Zinsen für Kapital auszahlen, dass die DDR in Besitz gehabt hat??

Gruß, David

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Hallo,

Müssten nicht auch Zinsen von 1954 bis 1992 ausgezahlt werden?

a) sind denn Zinsen entstanden?
b) ist das nicht ohnehin verjährt?
Gruß
loderunner (ianal)

Erst einmal Danke für die Antworten.

@loderunner: Es sind offiziell (es wurden keine Zinserträge genannt) keine Zinsen angelaufen. Das Geld wurde aber sicherlich bei der DDR Staatsbank verwahrt, die damit arbeiten konnten. Bei Banken verzinst sich das Kapital in der Regel!?

@David Ambros: Da das Geld sicherlich auf einer Bank lagen und Zinseinnahmen vorhanden waren. Bei allen anderen Sparbüchern der DDR wurden auch die Zinserträge umgetauscht.

Gruß Frank