Hallo liebe Experten,
ich würde gern folgendes wissen:
Was ist wohl mit den persönlichen Gegenständen - Hausrat, Kleider, Tagebücher u.ä. - passiert, wenn eine Familie so gegen 1952/53 aus der DDR geflohen ist.
Damals gab es ja noch keine Mauer. Soweit ich weiß, ist die Familie also nach Westberlin gefahren und hat dort einen Aufnahmeantrag gestellt. Dabei sind viele Dinge natürlich zurückgeblieben.
Ich wüsste also gern, ob es dafür eine Behörde gab zu dieser Zeit, die in solchen Fällen die Wohnung duchsucht und einfach gewisse Dinge beschlagnahmt hat, oder ob das mehr privat gelaufen ist.
Also der Vermieter (gab es private Vermieter?) hat ja keine Miete mehr bekommen, die Kinder gingen nicht mehr zur Schule, die Mutter selbst fehlte bei der Arbeit, Nachbarn haben evtl. was bemerkt…
Was ist in solchen Fällen mit der Wohnung (und vor allem den darin befindlichen Sachen) passiert?
Viele Grüße,
Larymin