DDR Mauergrundstück

Hallo,
es liegt ein Erbschein für ein Flurstück im ex Grenzstreifen vor, aber das Grundstück steht im Grundbuch auber auf in Besitz der BRD. es wurden schon einige Ämter (Amt zur Regelung offener V. Bundesfinanzverw.) keiner konnte /wollte den erbanspruch durchsetzen. es kam dann eine aussage --es wurde kein Antrag auf bevorzugten Rückkauf gestellt-- man will ja nicht die „eigenen Flächen“ zurück kaufen. Es wurde auch nie eine Entschädigung gezahlt. Wie kommt man denn an die Fläche wieder ran?

lg marc

Für diese Art Fälle wurde ein eigenes Gesetz erlassen: Das Mauergesetz http://www.gesetze-im-internet.de/mauerg/index.html
Sinngemäß und verkürzt:

Es wurde der Verbleib der ehemaligen Mauergrundstücke geregelt. Falls das Grundstück für Bund/Land/Gemeinden wichtig war, hatte der Alteigentümer schlechte Karten.
Andernfalls durfte es es für 1/4 des Verkehrswertes zurückkaufen.
allerdings:
„Anträge auf Rückerwerb müssen bis zum Ablauf des 31. Januar 1997 bei der Oberfinanzdirektion gestellt werden, in deren Bezirk der Vermögenswert belegen ist.“

Ob da trotzdem was zu machen ist, kann m.E. nur ein auf solche Fragen spezialisierter Anwalt entscheiden.
Gruß n.