DDR-Prämien rentenwirksam bei Nachweisführung

Wer kann Auskunft geben über DDR-Prämienhöhen auf welcher Grundlage?
Zum Beispiel waren 300 Mark der DDR mit der Auszeichnung als „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ verbunden. In BKV´s ,also Betriebskollektivverträgen, soll dies verankert worden sein. Gab es ein BKV-Gesetz oder eine FDGB-BKV-Vereinbarung? Wo befinden sich noch Unterlagen?

Hallo Thomas,

Wer kann Auskunft geben über DDR-Prämienhöhen auf welcher
Grundlage?

Soviel ich weiss, war die Höhe der Prämie zu betrieblichen Auszeichnungen, wie z.B. „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ im Betriebskollektivvertrag geregelt, so wie Du es auch schon geschrieben hast. Da jedoch der BKV jedes Jahr und in jedem Betrieb neu zwischen der Betriebsleitung und der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) ausgehandelt wurde, lässt sich eine allgemeine Aussage wie

Zum Beispiel waren 300 Mark der DDR mit der Auszeichnung als
„Aktivist der sozialistischen Arbeit“ verbunden.

so nicht treffen. In anderen Betrieben und/oder zu anderen Zeiten konnte es auch mehr bzw. weniger gewesen sein.
http://library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/b/…

Gab es ein BKV-Gesetz oder eine FDGB-BKV-Vereinbarung?

Die Handhabung des BKV wurde im „Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik“ in den §§ 13-14 geregelt:
http://www.verfassungen.de/de/ddr/gesetzbuchderarbei…

Wo befinden sich noch Unterlagen?

Unterlagen wozu?

Viele Grüße
Marvin

Es gab diese Geldzuwendungen auch zu bestimmten Ereignissen, z. B. Frauentag oder 7. Oktober usw. Dazu gab es immer ein Schreiben, auf dem die Summe vermerkt war, das viele zu den " Akten" gelegt haben.
Da bestimmte Berufsgruppen nun versuchen, mit diesen Zahlungen die Rente " aufzubessern", sei hier die Frage erlaubt, ob sich der Aufwand dafür lohnt. Denn diese Unterlagen, selbst wenn sie eine Behörde aufgehoben haben sollte, beglaubigt werden müssen. Suchaufwand, Benzingeld, Beglaubigungskosten, Zeit, Anrufe…für vielleicht 1,-€ mehr im Monat Rente???