Hallo,
wer kennt sich mit dem ehemaligen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Kinder während des Besuches der Kinderkrippe zu DDR-Zeiten aus.
Unser Sohn hatte als Zweijähriger einen Sturz und hat ein Zahn-
trauma erlitten. Ihm wuchs ein Vorderzahn nicht mehr.
Die Unfallkasse Brandenburg hat die Kosten für ein Zahnimplantat
abgelehnt mit folgender Begründung:
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder während des
Besuches von Kinderkrippen und K-gärten bestand nach dem Recht der ehemaligen DDR nicht.
Für jeden Tipp sind wir dankbar.
MfG
Earny