DDR - Unfallversicherungsschutz für Kinder

Hallo,
wer kennt sich mit dem ehemaligen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Kinder während des Besuches der Kinderkrippe zu DDR-Zeiten aus.
Unser Sohn hatte als Zweijähriger einen Sturz und hat ein Zahn-
trauma erlitten. Ihm wuchs ein Vorderzahn nicht mehr.
Die Unfallkasse Brandenburg hat die Kosten für ein Zahnimplantat
abgelehnt mit folgender Begründung:
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder während des
Besuches von Kinderkrippen und K-gärten bestand nach dem Recht der ehemaligen DDR nicht.
Für jeden Tipp sind wir dankbar.

MfG
Earny

Hallo Earny,
da dies ein Schaden ist, der auch in den Krankenversicherungsbereich zielt, würde ich einfach dort die Erstattungen einreichen. Bei mir war ein Schneidezahn damals betroffen und ich habe diesen zu 100% durch die GKV bezahlt bekommen. Es gibt da bei Kindern Ausnahmeregelungen und Härtefälle.

Gruß
Marco

PS: Meines Wissens nach war die Unfallversicherung damals nicht nötig, da die SV alles gezahlt hat.