DDU von England

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Unternehmen und wir überlegen große Mengen eines Artikels aus England abzunehmen (ca. 20 Europaletten). Der Verkäufer gab als Versandart DDU an. Was kann ich mir genau darunter vorstellen? Was muss ich zahlen? Muss ich überhaupt was bezahlen?
Wie sieht es mit dem Zoll aus?

Danke für die Infos.

Gruß

Hi,

DDU bedeutet, Anlieferung unverzollt. Das bedeutet eigentlich, dass die Ware unverzollt geliefert wird und Du Dich damit beim Zoll melden musst bzw. sie nur über einen Zollagenten geliefert werden kann. Allerdings nutzen viele Händler diese Lieferbedingung für „alle“ nicht-nationalen Sendungen und senden dann doch innerhalb Europas verzollt.

Gruß

Was muss ich dann machen? Bzw. fallen Versandkosten für mich an? Und muss ich mich beim Zoll melden, wenn die Ware aus England kommt?
Oder wie läuft das genau ab?

Wenn es eine „echte“ DDU Sendung aus einem Zollager ist, wirst Du bei der Größe einen Dienstleister mit einem Zollager benötigen, der Dir bei der Abwicklung hilft. So eine Sendung kann schlecht beim Zollamt hinterlegt werden damit Du sie abholen kannst.

Geh am Besten auf Google und suche nach „Zolldeklarant“ und Deiner Stadt und schnapp Dir jemanden, mit dem Du dann die genauen Details Deiner Sendung besprichst um Probleme und Überaschungen im Vorfeld zu verhindern.

Versandkosten fall nicht an, die Zolldeklaration allerdings fällt an.

Gruß

Was muss ich dann machen? Bzw. fallen Versandkosten für mich
an? Und muss ich mich beim Zoll melden, wenn die Ware aus
England kommt?
Oder wie läuft das genau ab?

Hallo,
bei DDU handelt es sich um eine Incoterms (bitte mal googeln - Incoterms 2011 und dann auf die Seite www.stuttgart.ihk24.de/… gehen). Diese KLausel gibt es allerdings in der neuesten Fassung der Incoterms nicht mehr. Sie bedeutet Delivered Duty Unpaid / geliefert unverzollt. Die neue Klausel hiefür lautet DAP Delivered AT Place / geliefert benannter Ort.

Das spielt aber für die Beantwortung der Frage nur eine nebensächliche Rolle. Zu beachten ist, das die Ware die du aus England kaufen willst dort hergestellt wird. Lieferungen innerhalb der EG sind zollfrei. Es fällt nur die Steuer von 19 % an. Sollte der Engländer Handelsware verkaufen besteht die Möglichkeit, das er sich diese aus einem Drittland besorgt und noch nicht für die EG einfuhrverzollt hat. Dann kann es sein, das der Zoll bei dir anfällt. Die Höhe ist abhängig von der Ware und dem Warenwert. Das halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich. Ein Gespräch mit dem Verkäufer dürfte das allerdings klären.

Gruß
Detlef

hallo

ddu ist ein incoterm der bedeutet das die
beförderungskosten schon im preis der ware
enthalten sind.

da du schreibst die ware kommt aus england
fallen hier keine einfuhrabgaben an da england ja zur eu gehört.

gruss crizbee

Hallo, vielleicht hilft das weiter:

“Geliefert unverzollt” bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dorthin zu tragen mit Ausnahme, falls anwendbar, jeglichen „Zolls“ (ein Begriff, der die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfaßt) für die Einfuhr in das Bestimmungsland. Dieser „Zoll“ ist vom Käufer zu tragen ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen, entstehen.

Wünschen die Parteien jedoch, dass der Verkäufer die Einfuhrzollformalitäten erledigt und die dadurch bedingten Kosten und Gefahren sowie einige bei der Einfuhr der Ware fälligen Kosten trägt, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden; es sollte jedoch die DES- oder DEQ-Klausel verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord des Schiffes oder auf dem Kai stattfinden soll.

Viele Grüße

PIROL-Druckerei, Minden

Es fallen also wegen des innergemeinschaftlichen Verkehrs keine Zölle an oder? Genauso wenig wie MwSt. anfällt.
Muss ich dennoch irgendwelche Papiere für den Zoll ausfüllen oder ähnlich Dinge erledigen?

Es handelt sich dabei um Plastikbecher.

Hallo,

ja, so sehe ich das auch.

Ob noch irgend etwas anderes ausgefüllt werden muss, weiß ich nicht genau. Am besten bei einer Spedition mal anrufen und nachfragen. Das ist der sicherste Weg.

Hi
das ist eine von vielen ausgehandelten Klauseln aus den Inconterms stand gerade 2010. Diese Incomterms sind eine wesentliche Grundlage damit der Welthandel überhaupt funktioniert. Hier werde ausgehandelt wer die z.B.Fracht bezahlt, die Versicherung, den Zoll. Wenn du z.B. bei Google den Begriff Incomterms eingibst und dabei auf Bilder kannst du verschieden Bilder sehen auf dennen klar angezeigt ist wer was zu bezahlen hat. DDu bedeutet „deliefert duty unpaid“ was so viel bedeutet das die Lieferung Frei ist aber das ganze unverzollt.

Gruß Peter

Ja das weiß ich, was es bedeutet. Habe es auch schon gelesen. Die Frage ist eben nur mit dem Zoll:

  1. Muss die Ware verzollt werden? ist ja eine innergemeinschaftliche Lieferung.
  2. Welche (Zoll-)Papiere muss ich wann und wo einreichen?

Das sind die wesentlichen Fragen, die mich noch verunsichern und auf die ich keine Antworten finde.

Ja das weiß ich, was es bedeutet. Habe es auch schon gelesen. Die Frage ist eben nur mit dem Zoll:

  1. Muss die Ware verzollt werden? ist ja eine innergemeinschaftliche Lieferung.
  2. Welche (Zoll-)Papiere muss ich wann und wo einreichen?

Das sind die wesentlichen Fragen, die mich noch verunsichern und auf die ich keine Antworten finde…

hallo

wie in meinem letzten post schon geschrieben:
da du schreibst die ware kommt aus england
fallen hier keine einfuhrabgaben an da england ja zur eu gehört.
mit andern worten da muss nichts verzollt werden.

gruss crizbee

Hallo,

du bist innerhalb der EU. Du musst vom Engländer als „tax free EC delivery DDU“ bestellen. Dann fällt - egal whoer die Ware stammt - kein Zoll an.

Prpblem ist nur die MWST / VAT. Damit der Engländer steuerfrei berechnen kann, brauchst du eibne Umsatzsteueridentnummer. Diese kannst du für ein Unternehmen beantragen. Dann musst du Steuermeldungen abgeben und die Erwerbsteuer(dt. MWST entrichten). ZUdem sind Steuermeldungen fällig + ab 400.000 EURO Jahresumsatz Intrastatmeldung.

Siehe auch:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentif…

Empfehle dir das über deinen Steuerberater zu machen.

LG
Klaus

Hallo

ich kenn mich leider nur im Inland mit Lager und Versand aus…