Hallo!
Angenommen, Frau X bewirbt sich aus einem ungekündigten AV heraus auf eine neue Stelle. Da der potentielle neue AG gerne ein Arbeitszeugnis von der aktuellen Beschäftigung hätte, fordert X nun bei ihrem Noch-AG ein Zwischenzeugnis an.
Nach dessen Lektüre ist X geschockt, da das ZZ grottenschlecht ist. Formal scheint am Zeugnis jedoch alles in Ordnung zu sein, da der AG die üblichen euphemistischen Verklausulierungen verwendet hat (z. B. „… erledigte sie zu unserer Zufriedenheit“ statt „… erledigte sie stets zu unserer voll(st)en Zufriedenheit“).
X möchte ein solches Zeugnis natürlich nicht an den evtl. neuen AG weitergeben, schon alleine deshalb, weil sie diese schlechte Beurteilung subjektiv und objektiv (anderslautende, turnusmäßige Zwischenbeurteilungen, wobei die letzte leider schon fast 2 Jahre zurückliegt) für falsch hält.
Hat X nun die Möglichkeit, ein anderes, qualifizierteres ZZ ausgestellt zu bekommen oder kann sich der AG darauf berufen, dass er ja – wie höchtrichterlich „befohlen“ – keine direkten negativen Aussagen (wie z. B. „Frau X ist eine faule und unzuverläsige MA“) getätigt hat?
Inwieweit sind die verklausulierten schlechten Statements inzwischen nicht selbst schon wieder rechtswidrig, weil (fast) jeder weiß (oder zumindest im Internet nachlesen kann), was sie wirklich bedeuten?
Ich hoffe auf qualifizierte Antworten und bedanke mich schon im Voraus dafür!
MfG
Conni