Hallo!
Ich habe dem Finanzamt geschrieben an NIEMANDEN telefonisch
und schriftlich nur an meine Adresse Auskunft über meine
Angelegenheiten zu geben, seit ich meine Steuernummer überall
angeben muß. Da meine Steuern schließlich nur eine Sache von
mir (ggf. einem Steuerberater) und dem Finanzamt sind.
Das macht zwar evtl. etwas mehr Arbeit, sollte aber sicher
sein.
Es wäre auch so sicher… Stichwort Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung). Zwar kann die Kenntnis der Steuernummer ein Indiz sein, allerdings sind die Beamten auf *allen* Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen, Ministerien etc. verpflichtet, auch und gerade dann sämtliche Daten geheimzuhalten.
Das heißt: Wenn nicht andere Stellen zwingend tätig werden (wie die USt-Voranmeldungsstelle beim Eingang von USt-Voranmeldungen; die Rechtsbehelfsstelle, wenn ein Einspruch läuft; die Vollstreckungsstelle, falls jemand die Zahlung erweigert; die Betriebsprüfung, falls die betreffende Person geprüft werden soll; o.ä.), verlässt *keine* Information über Dich (noch nicht mal die Information, ob es Dich überhaupt gibt, das Zimmer, wo Dein Veranlagungsbezirk liegt.
Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu fünf Jahre schwedische Gardinen.
Gängige Praxis im Finanzamt ist, den Anrufer (falls er unbeachtlich des Wahrheitsgehaltes behauptet, der Steuerpflichtige selbst zu sein) zu bitten, schriftlich die Fragen zu stellen (nein, es ist nicht die vermeintliche Faulheit der Beamten, sondern einfach die Sicherheit der Daten, weshalb sie auf Briefe&Faxe ausführlicher reagieren) - die Antwort erfolgt dann an den Steuerpflichtigen *selbst* -> Information geschützt.
Andere Möglichkeit (zB bei einer Anfrage über die „allgemeine steuerliche Zuverlässigkeit“ seitens eines Dritten) ist, an den Steuerpflichtigen selbst zu verweisen.
Gruß
GM