Ich hatte vor mir „Dead Rising 2“ zu kaufen und da ich ein Freund von guten „Zombie-Mach-alles-tot“ Spielen bin wollte ich es mir natürlich uncut kaufen/importieren. Nun bin icha uf eine englische seite gestoßen (erstmal kein link sonst könnte das ja als werbung aufgefasst werden ) und wollte nun fragen ob alle UK/England importe von „Dead Rising 2“ uncut sind oder ich das dann wo anders bestellen muss.
Also in der Regel sind eigentlich alle Englischen oder auch Österreichische Versionen ungeschnitten.
Deswegen bestellt man so etwas ja auch in den ausländischen Umländern.
Meist ist dann auch die Sprache trotzdem auf Deutsch, weil es halt „Europäische Versionen“ sind. Das hat dann aber nichts mit dem „Schnitt“ zu tun, weil eben z.B. Österreich oder Schweiz durchaus deutschsprachige Länder sind und der Vertrieb dort erlaubt ist.
Ja das ist richtig. Ich sagte ja auch „Ausland“ (um genau zu sein sagte ich „Auslang“, aber das war ein Schreibfehler *lach*)
Denn es gibt einige Händler die zwar theoretisch „UK-Händler“ sind, aber nicht mehr in der EU sitzen und somit nicht mehr unter das Zollrecht fallen. Zavvi ist ein solcher Händler. Der aber meines Wissens mittlerweile vom Festland aus versendet um dieses Problem zu umgehen. Deswegen meinte ich ja „genau informieren“
Naja… Und dann halt noch Ausland wie Amerika oder so…
Speziell wollte ich halt nur drauf aufmerksam machen, das man sich überhaupt mal informiert, bevor es da zu Überraschungen kommt. Wenn man z.B. verbotene(!) Spiele importiert „und dabei erwischt wird“…
Speziell wollte ich halt nur drauf aufmerksam machen, das man
sich überhaupt mal informiert, bevor es da zu Überraschungen
kommt. Wenn man z.B. verbotene(!) Spiele importiert „und dabei
erwischt wird“…
Mal davon ausgehend, das wir nicht über Händler reden - was meinst du genau mit „verbotene Spielen“ und „erwischt werden“?
Indizierte oder beschlagnahmte Spiele dürfen für den Privatgebrauch eines Erwachsenen importiert werden, so ziemlich die einzige Ausnahme dürfte §184b sein, da ist auch schon der Besitz oder der Versuch des Beschaffens strafbar.