Deaktivierungsgebühr

Ich habe meinen Mobilfunkvertrag zum ende diesen Jahres fristgerecht gekündigt. Heute habe ich von Talkline ein Schreiben erhalten, das mir diesen Kündigungstermin bestätigt. Es wird aber gleich darauf hingewiesen, daß die Schlußrechnung nach ablauf des Jahres auch eine DEAKTIVIERUNGSGEBÜHR laut aktueller Preisliste enthalten wird, die vom Konto abgebucht wird.
Nun enhält die aktuelle Preisliste auf http://www.talkline.de aber gar keine Deaktivierungsgebühr.
Da es anscheinend verschiedene, sich widersprechende Gerichtsurteile dazu gibt, bin ich etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll.
Wer kann dazu, speziell zu Talkline, konkret was sagen ?

Danke,
Klaus

Hallo,

ich bin noch ein paar Tage bei VictorVox (Marke von Talkline). Die versuchen das auch. Angeblich muß Talkline eine Deaktivierungsgebühr an Mannesmann abführen, die wiederum auf den Kunden umgelegt wird :frowning:.

Schau mal in Deinen Vertrag, da steht das drin und Du hast es leider unterschrieben.

Erkundige Dich mal bei dem "Haupt"provider, ob Talkline eine Gebühr zu entrichten hat. Wenn nicht das übliche:

Einschreiben, daß Gebühr, die nicht vorhanden ist, auch nicht eingezogen werden kann. Hat schon des öfteren geklappt.

Viel Glück

Andi

Danke,
Klaus

hallo klaus,

ich habe letzte woche im TV gehoert, das man sich von nun an weigern kann, diese Deaktivierungsgebuehr zu bezahlen. Aber ob das nun von einem Urteil stammte, weiss ich leider nicht genau.

nur weniger konkrete gruesse von rahja :smile:

Das Mobilfunkunternehmen Drillisch, so die Stiftung Warentest in einer Meldung vom 13.5.00( =0&blick_id=902) hat unzulaessige „Service-Gebuehren“ (u.a. für die Deaktivierung des Anschlusses nach Vertragsende) erhoben. Dies hat das Landgericht Muenchen festgestellt (AZ: 7 O 11900//99, vom 17. Februar 2000, rechtskraeftig). Drillisch hat seine Gebuehrenordnung nach dem Urteil geaendert und verzichtet auf die entsprechenden Gebühren.

Also, ich würde mit dem Hinweis auf das Urteil die Deaktivierungsgebühr nicht zahlen, es sei denn, diese Gebühr setzt sich aus anderen Gebühren zusammen, so wie bei VictorVox.
Bei denen heisst es dann nicht Deaktivierungsgebühr,kommt aber auf das gleiche raus.
roland

Eine Deaktivierungsgebühr ist zwar grundsätzlich zulässig, jedoch kommt es hierbei auf die Verfahrensweise an. Nach einem Urteil des LG Potsdam vom 18.2.1998 (Az 2 O 491/97) ist es in AGB von Mobilfunkanbietern nicht zulaessig, fuer die Deaktivierung des Vertrages
-des Vertrages

  • eine pauschale Gebuehr zu verlangen, die
  • nicht nach dem Vertretenmüßen der Vertragsbeendigung unterscheidet und
  • dem Kunden keine Möglichkeit einraeumt, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass der angemessene Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Beispiel: In den AGB steht sinngemaess schlicht „Bei Deaktivierung wird eine Gebühr in Höhe von 74,50 DM fällig“.

Dieses Urteil schliesst jedoch die Berechnung von Deaktivierungskosten für den Fall, dass der Anbieter nicht einfach pauschal berechnet, sondern die tatsaechlich angefallenen Kosten konkret und detailliert nachweist, nicht aus.

quelle: http://home.eplus-online.de/chaarmann/urteile.html#und

Nachtrag
Den Vertrag habe ich ursprünglich mit VictorVox gemacht. Aber irgendwann gabs bei denen wohl eine Veränderung, seitdem bekomme ich von Talkline die Rechnung. Das kam mir ohnehin schon etwas seltsam vor. Bei Talkline hab ich nie irgendwas unterschrieben, geschweige denn eine Abbuchungserlaubnis erteilt. Die haben bei mir sowieso einen Fehler in die Abrechnung gebracht, da ich eigentlich für günstigere Anrufe in meine Stadt eine etwas erhöhte Grundgebühr in Kauf nahm. Beim wechsel von VictorVox zu Talkline ist das irgendwie nicht berücksichtigt worden. Was mir allerdings garnicht so unrecht war, da ich meinen Mindestumsatz praktisch nie ausgeschöpft habe.

Hallo Klaus,

als erstes würde ich die Einzugsermächtigung entziehen. Und mich dann per Einschreiben erst mal weigern. So wie das hier auch schon beschrieben worden ist.

Bei dem Übergang von VictorVox nach Talkline wurde die Einzugsermächtigung weitergeleitet und ich glaube der Teilnehmer informiert. Wenn er dann nicht in einer Frist widerspricht, gilt die Einzugsermächtigung auch für Talkline.

Schönen Tag.
Jörg Peter